Aktuelles

Bühnenrecht richtig organisieren

Bühnen können Opernbühnen, Theaterbühnen oder Tanzbühnen sein. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Rufen Sie uns einfach an! Miteinander verbunden Solisten, Dramaturgen, Intendanten, Orchester- und Bühnentechnik, Verwaltung und Kollektive sind arbeitsrechtlich, sozial und organisatorisch miteinander verbunden. Die Organisation eines Theaters erfordert übersichtliche rechtliche Regelungen und Vereinbarungen. Daneben ist Klarheit in der Auslegung von gesetzlichen und tariflichen Normen bedeutend. Rechtsgebiete und Bräuchen Rechtsgebiete wie Urheber- und Leistungsschutzrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht sowie Verfassungsrecht finden ihre Anwendung im Bühnenrecht. Diese haben sich im Laufe der Zeit gemischt mit Bräuchen und Gepflogenheiten der Branche. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Bühnenrecht ist weiter lesen

Museumsgut sammeln und erwerben

Museen haben die Aufgabe Museumsgut zu sammeln, also zu erwerben. Diese bedeutende Aufgabe findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Museen sollten bereits beim Erwerb von Objekten darauf achten, dass diese Aufgabe rechtlich einwandfrei stattfindet und auch mögliche zukünftige Probleme vorab bedenken. Rufen Sie uns einfach an! Von Pflanzen über Gemälde bis zu Gebeinen kann ein Museum verschiedene Objekte sammeln. Aber auch Möbel und Maschinen, Briefe und Faustkeile können für ein Museum interessant sein. Der Erwerbung von Museumsgut ist komplex, das führt dazu, das jede Regelung individuell unterschiedlich ist. Das Museumsrecht reicht darum vom Kauf von Museumsgegenständen wie neue Kunst- und weiter lesen

Zweckübertragung bei Verträgen

Die Regelungen der Zweckübertragung sind bedeutend für das Urheberrecht. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Unzureichende Vereinbarung Sobald es in einem Vertragsverhältnis keine oder nur eine unzureichende Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsrechte gibt, greift die Zweckübertragung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Inhalt der Zweckübertragungslehre Bei der Zweckübertragungslehre umfasst der Vertrag nur die erforderlichen Nutzungsrechte. Das heißt die Rechte also für den eigentlichen Zweck des Vertrages. Alle weiteren Rechte sind weiterhin dem Urheber vorbehalten.   Zweck der Zweckübertragung Die Zweckübertragung soll den Urheber schützen. Es wird nämlich angenommen, dass er seine Rechte nicht über den Vertragszweck hinaus übertragen wollte. Somit weiter lesen

Themenschwerpunkte im Kunstrecht und Kulturrecht

Bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik und  Literatur – Kultur- und Kunstrecht umfasst die rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Kultur und Kunst und bildet somit verschiedene Themenschwerpunkte. Rufen Sie uns einfach an! Privat-, Straf- und Öffentliches Recht Das Kultur- und Kunstrecht reicht vom Privat-, Straf- und Öffentlichen Recht bis zum Internationalen Privatrecht sowie dem Völker- und Europarecht. Korrelation von Recht und Kultur sowie Kunst Uns interessiert am Kultur– und Kunstrecht besonders die Korrelation des Zusammenlebens und des Daseins und Handelns der Menschen. Während das Recht das menschliche Zusammenleben regelt, sind Kultur und Kunst Kennzeichen und Ausdruck des menschlichen Daseins und Handelns. weiter lesen

Der Tarifvertrag des BFFS für Schauspieler

Nachfolgend der Link zum Schauspielsertarifvertrag als PDF-Datei: Schauspieltarifvertrag 1. GELTUNGS- UND ANWENDUNGSBEREICH Dieser Tarifvertrag gilt: 1.1. Räumlich: Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 1.2. Sachlich: Für die nicht öffentlich-rechtlich organisi erten Betriebe zur Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen. 1.3. Persönlich: Für alle Film- und Fernsehschaffenden im Sinne des Manteltarifvertrages zwi- schen Allianz Deutscher Produzenten – Fi lm und Fernsehen e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di vom 21.11.2011, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen zur Erbringung einer schau- spielerischen Tätigkeit beschäftigt werden (im Folgenden „Schauspielerinnen“ 1 genannt). Die schauspielerische Tätigkeit ist eine Darstellung, die zumindest eine weiter lesen

Reichweite und Wirkung des postmortalen Persönlichkeitsrechts

a) Der unzutreffenden Wiedergabe von (angeblichen) Äußerungen eines Verstorbenen kommt ein dessen postmortales Persönlichkeitsrecht verletzendes Gewicht zu, wenn die untergeschobenen Äußerungen nach Qualität und/oder Quantität das Lebensbild des Verstorbenen grob entstellen. b) Das postmortale Persönlichkeitsrecht schützt den Verstorbenen grundsätzlich nicht davor, mit Aussagen zitiert zu werden, die er zu Lebzeiten im vertrauli-chen Gespräch mit der ausdrücklichen Erklärung, sie nicht veröffentlichen zu wollen („Sperrvermerk“), getätigt hat. c) Zur Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsrechts in Bezug auf Buchver-öffentlichungen („VERMÄCHTNIS-DIE KOHL-PROTOKOLLE“). BUNDESGERICHTSHOF TEIL-URTEIL VI ZR 248/18 vom 29. November 2021 GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 (Ah), § weiter lesen

Der Zusammenschluss von CTS Eventim mit den Four Artists Agenturen stellt eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs dar und ist kartellrechtswidrig

Der Zusammenschluss von CTS Eventim mit den Four Artists Agenturen, der – insbesondere wegen noch ungünstigerer Bedingungen für einen nachstoßenden Wettbewerb – die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten lässt, stellt ohne weiteres eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs dar BGH BESCHLUSS KVR 34/20 vom 12. Januar 2021 – CTS Eventim/Four Artists GWB § 36 Abs. 1 Satz 1 a) Für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung genügt es, wenn die Marktmacht ausgleichende Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unter-nehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem Zusammenschluss der Fall war. Die Anforderungen an die weiter lesen

Kein Entschädigungsanspruch eines 44-jährigen wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung für junge Zielgruppe (18-28 Jahre)

Bundesgerichtshof zu einem Entschädigungsanspruch wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung Urteil vom 5. Mai 2021 – VII ZR 78/20 Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Werkverträge zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über eine Klage auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung entschieden. Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Der seinerzeit 44-jährige Kläger wollte im August 2017 ein von der Beklagten veranstaltetes Open-Air-Event in München besuchen, bei dem über 30 DJs elektronische Musik auflegten. Die Veranstaltung hatte eine Kapazität von maximal 1.500 Personen, ein Vorverkauf fand nicht statt. Ein Ticket konnte weiter lesen

Eine identifizierende Berichterstattung über ein Mitglied der „Pick-Up-Artist-Szene“ ist zulässig.

Eine identifizierende Berichterstattung über ein Mitglied der „Pick-Up-Artist-Szene“ ist zulässig. So liegt entgegen der Annahme des Senats in seiner Entscheidung vom 7. Januar 2016 kein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wonach der Einzelne grundsätzlich selbst darüber entscheiden kann, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden. Nach der Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 6. November 2019 -1 BvR 16/13, ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nämlich abweichend zu verstehen, und zwar primär als Gewährleistung, die insbesondere vor intransparenter Verarbeitung und Nutzung von Daten durch Private schützt. Es bietet Schutz davor, dass weiter lesen

Eine nach § 96 NV Bühne rechtswidrig ausgesprochene Nichtverlängerungsmitteilung gegen das Verbot der Benachteiligung ist nach § 134 BGB unwirksam

Verstößt eine nach § 96 NV Bühne ausgesprochene Nichtverlängerungsmitteilung gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters gemäß § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG, hat dies nach § 134 BGB die Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung zur Folge. § 15 Abs. 6 AGG steht dem nicht entgegen. BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.3.2019, 7 AZR 237/17

Der Normalvertrag Bühne (NV Bühne) – tarifvertragliche Regelung für Bühnenbeschäftigte ohne Musiker

Regelungen des NV Bühne Für öffentlich-rechtliche Theater sind zwei unterschiedliche Tarifverträge zu beachten. Von besonderer Bedeutung aufgrund seiner Reichweite ist der Normalvertrag (NV) Bühne. Danebene gibt der Tarifvertrag für Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK) die noch verbliebene Sonderregelung. Der 2003 in Kraft getretene NV Bühne hat die zuvor schon tarifvertraglichen Regelung des NV Solo (für Solokünstler), des NV Chor/Tanz (für Opernchöre und Tanzgruppen), des Bühnentechnikertarifvertrag BTT (für technische Angestellte mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit) und des Bühnentechnikertarifvertrag Landesbühne BTTL (für technische Angestellte mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit an Landesbühnen) ersetzt. Der NV Bühne entfaltet für die nachfolgenden Personengruppen Geltung: Schauspieler Sänger weiter lesen

Eine generelle auf dem Gebiet der Kunst und des Kunsthandels treffende Pflicht zur Nachforschung bei Erwerb eines Kunstwerks besteht nicht

a) Beruft sich der auf Herausgabe verklagte Besitzer auf den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung, trägt der frühere Besitzer der Sache die Beweislast für die Voraussetzungen des § 937 Abs. 2 BGB auch dann, wenn ihm die Sache gestoh-len worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist. a) aa) Den auf Herausgabe einer Sache verklagten Besitzer trifft regelmäßig eine sekundäre Darlegungslast für seinen guten Glauben bei dem Erwerb des Ei-genbesitzes, wenn er sich gegenüber dem früheren Besitzer, dem die Sache abhanden gekommen ist, auf den Eigentumserwerb durch Ersitzung beruft. bb) Hat der frühere Besitzer die von dem auf Herausgabe einer weiter lesen

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB. OLG Oldenburg (Oldenburg) 13. Zivilsenat, Beschluss vom 24.05.2018, 13 W 10/18 § 1628 BGB, § 1687 Abs 1 S 1 BGB …

Die Angabe des falschen Künstlers einer Zeichnung in einem Katalog ist ein Mangel und berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

1. Eine Zeichnung, die entgegen der vom Verkäufer erstellten Katalogbeschreibung nicht der Hand des konkret benannten Künstlers zuzuordnen ist, ist mangelhaft. 2. Ein Verkäufer, der sich hinsichtlich der Herkunftszuordnung entgegen einer schriftlich publizierten Einschätzung eines Experten auf mündliche Angaben anderer Sachverständiger verlässt, handelt arglistig im Rechtssinne, wenn er die Herkunftszuordnung des Experten in seiner Katalogbeschreibung ohne Einschränkung als, ‚fälschlich zugeschrieben‘ bezeichnet, ohne die ihm zugetragenen gegenteiligen mündlichen Angaben hinlänglich kritisch überprüft zu haben. Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu 19 U 188/15 vom 03.05.2018

LG Hamburg bestätigt erwartungsgemäss im Hauptsacheverfahren Erdoğan ./. Böhmermann die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Entscheidung im Verfahren Erdoğan gegen Böhmermann vom 10. Februar 2017 zu 324 O 402/16 LG Hamburg bestätigt im Hauptsacheverfahren Erdoğan ./. Böhmermann die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren Der Beklagte, der Fernsehmoderator Jan Böhmermann, hat in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein als „Schmähkritik“ bezeichnetes Gedicht verlesen, in dem er sich mit dem Kläger, dem Präsidenten der türkischen Republik, befasst. Auslöser des Gedichtes war die Einbestellung des deutschen Botschafters aufgrund eines im ZDF ausgestrahlten Beitrages, der ebenfalls den Kläger zum Gegenstand hat. Die Verlesung des Gedichtes unterbrach der Beklagte mehrfach durch Gespräche mit seinem sogenannten Sidekick Kabelka. Das Gedicht wurde durch weiter lesen

Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden gekommener Gemälde von Max Pechstein verjähren in 30 Jahren

Landgericht Frankfurt am Main Urt. v. 02.11.2016, Az.: 2-21 O 251/15 Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden gekommener Gemälde verjähren in 30 Jahren, die Erhebung der Einrede der Verjährung ist nicht rechtsmissbräuchlich … I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten über die Herausgabe eines Gemäldes von Max Pechstein, welches sich im Besitz der Beklagten befindet. Robert Graetz wurde am 5. Oktober 1878 in Berlin als eines von sechs Geschwistern in einfachen weiter lesen

Aufgrund von qualitativen und quantitativen Maßstabs kann auch ein Regionalverband über die Grenzen seines Tätigkeits- oder Mitgliederbereichs hinaus repräsentativ im Sinne von § 36 Abs. 2 UrhG sein

a) Aus den in § 36 Abs. 2 UrhG geregelten allgemeinen Voraussetzungen für die zur Aufstellung von gemeinsamen Vergütungsregeln zugelassenen Vereinigungen (Repräsentativität, Unabhängigkeit und Ermächtigung) kann sich ein eingeschränkter (räumlicher) Anwendungsbereich der gemeinsamen Vergütungsregel ergeben. b) Das Erfordernis der Repräsentativität ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 UrhG auszulegen. Das Merkmal soll mit Blick auf die weitreichende Vermutung der Angemessenheit im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 1 UrhG sicherstellen, dass mit der Aufstel-lung von gemeinsamen Vergütungsregeln kein Missbrauch betrieben wird, sondern diese nur von Vereinigungen vereinbart werden, welche die Gewähr für eine weiter lesen

Register anonymer und pseudonymer Werke für urheberrechtlich geschützter Werke

Eintragung gewährleistet maximale Zeitdauer des Urheberrechtsschutzes Das Register anonymer und pseudonymer Werke ist keine Dokumentation sämtlicher urheberrechtlich geschützter Werke, sondern hat Bedeutung für die Schutzdauer von anonymen oder unter Pseudonym veröffentlichten Werken. So können Urheber für Werke, die sie bereits anonym oder unter Pseudonym veröffentlicht haben, ihren wahren Namen in das Register eintragen lassen und damit den Urheberschutz verlängern. Während der urheberrechtliche Schutz allgemein 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet, erlischt das Urheberrecht bei anonym oder unter Pseudonym veröffentlichten Werken bereits 70 Jahre nach der Veröffentlichung. Wird der wahre Name zur Eintragung in das Register beim DPMA angemeldet, weiter lesen