• Kein Entschädigungsanspruch eines 44-jährigen wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung für junge Zielgruppe (18-28 Jahre)

    Bundesgerichtshof zu einem Entschädigungsanspruch wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung Urteil vom 5. Mai 2021 – VII ZR 78/20 Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Werkverträge zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über eine Klage auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung entschieden. Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Der seinerzeit 44-jährige Kläger wollte im August 2017 ein von der Beklagten veranstaltetes Open-Air-Event in München besuchen, bei dem über 30 DJs elektronische Musik auflegten. Die Veranstaltung hatte eine Kapazität von maximal 1.500 Personen, ein Vorverkauf fand nicht statt. Ein Ticket konnte weiter lesen

    mehr erfahren


  • Eine nach § 96 NV Bühne rechtswidrig ausgesprochene Nichtverlängerungsmitteilung gegen das Verbot der Benachteiligung ist nach § 134 BGB unwirksam

    Verstößt eine nach § 96 NV Bühne ausgesprochene Nichtverlängerungsmitteilung gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters gemäß § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG, hat dies nach § 134 BGB die Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung zur Folge. § 15 Abs. 6 AGG steht dem nicht entgegen. BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.3.2019, 7 AZR 237/17

    mehr erfahren


  • Der Normalvertrag Bühne (NV Bühne) – tarifvertragliche Regelung für Bühnenbeschäftigte ohne Musiker

    Regelungen des NV Bühne Für öffentlich-rechtliche Theater sind zwei unterschiedliche Tarifverträge zu beachten. Von besonderer Bedeutung aufgrund seiner Reichweite ist der Normalvertrag (NV) Bühne. Danebene gibt der Tarifvertrag für Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK) die noch verbliebene Sonderregelung. Der 2003 in Kraft getretene NV Bühne hat die zuvor schon tarifvertraglichen Regelung des NV Solo (für Solokünstler), des NV Chor/Tanz (für Opernchöre und Tanzgruppen), des Bühnentechnikertarifvertrag BTT (für technische Angestellte mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit) und des Bühnentechnikertarifvertrag Landesbühne BTTL (für technische Angestellte mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit an Landesbühnen) ersetzt. Der NV Bühne entfaltet für die nachfolgenden Personengruppen Geltung: Schauspieler Sänger weiter lesen

    mehr erfahren


Bühnen können Opernbühnen, Theaterbühnen oder Tanzbühnen sein.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.


Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Rufen Sie uns einfach an!

Miteinander verbunden

Solisten, Dramaturgen, Intendanten, Orchester- und Bühnentechnik, Verwaltung und Kollektive sind arbeitsrechtlich, sozial und organisatorisch miteinander verbunden.

Die Organisation eines Theaters erfordert übersichtliche rechtliche Regelungen und Vereinbarungen. Daneben ist Klarheit in der Auslegung von gesetzlichen und tariflichen Normen bedeutend.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Rechtsgebiete und Bräuchen

Rechtsgebiete wie Urheber- und Leistungsschutzrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht sowie Verfassungsrecht finden ihre Anwendung im Bühnenrecht. Diese haben sich im Laufe der Zeit gemischt mit Bräuchen und Gepflogenheiten der Branche.



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.

Bühnenrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet

Bühnenrecht betrifft die darstellenden Künste. Es ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, es bündelt vielmehr verschiedene Rechtsgebiete, die in der Praxis erforderlich sind, um die Bühnenthematik zu regeln. Sowohl die Opern- oder Theaterbesucher als auch das Opern- oder Theaterunternehmen, die Bühnenleitung sowie Bühnenkünstler sind davon betroffen.

Personen, die in einem Theater arbeiten, wissen, wie schwer es ist, die verschiedenen Interessengruppen der Theater unter einen Hut zu bringen.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Nutzen Sie eine erste Beratung.

  • Bühnenrecht richtig organisieren

    Bühnenrecht richtig organisieren

    Bühnen können Opernbühnen, Theaterbühnen oder Tanzbühnen sein. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Rufen Sie uns einfach an! Miteinander verbunden Solisten, Dramaturgen, Intendanten, Orchester- und Bühnentechnik, Verwaltung und Kollektive sind arbeitsrechtlich, sozial und organisatorisch miteinander verbunden. Die Organisation eines Theaters erfordert übersichtliche rechtliche Regelungen und Vereinbarungen. Daneben ist Klarheit in der Auslegung von gesetzlichen und tariflichen Normen bedeutend. Rechtsgebiete und Bräuchen Rechtsgebiete wie Urheber- und Leistungsschutzrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht sowie Verfassungsrecht finden ihre Anwendung im Bühnenrecht. Diese haben sich im Laufe der Zeit gemischt mit Bräuchen und Gepflogenheiten der Branche. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Bühnenrecht ist weiter lesen

    mehr erfahren


  • Museumsgut sammeln und erwerben

    Museumsgut sammeln und erwerben

    Museen haben die Aufgabe Museumsgut zu sammeln, also zu erwerben. Diese bedeutende Aufgabe findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Museen sollten bereits beim Erwerb von Objekten darauf achten, dass diese Aufgabe rechtlich einwandfrei stattfindet und auch mögliche zukünftige Probleme vorab bedenken. Rufen Sie uns einfach an! Von Pflanzen über Gemälde bis zu Gebeinen kann ein Museum verschiedene Objekte sammeln. Aber auch Möbel und Maschinen, Briefe und Faustkeile können für ein Museum interessant sein. Der Erwerbung von Museumsgut ist komplex, das führt dazu, das jede Regelung individuell unterschiedlich ist. Das Museumsrecht reicht darum vom Kauf von Museumsgegenständen wie neue Kunst- und weiter lesen

    mehr erfahren


  • Zweckübertragung bei Verträgen

    Zweckübertragung bei Verträgen

    Die Regelungen der Zweckübertragung sind bedeutend für das Urheberrecht. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Unzureichende Vereinbarung Sobald es in einem Vertragsverhältnis keine oder nur eine unzureichende Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsrechte gibt, greift die Zweckübertragung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Inhalt der Zweckübertragungslehre Bei der Zweckübertragungslehre umfasst der Vertrag nur die erforderlichen Nutzungsrechte. Das heißt die Rechte also für den eigentlichen Zweck des Vertrages. Alle weiteren Rechte sind weiterhin dem Urheber vorbehalten.   Zweck der Zweckübertragung Die Zweckübertragung soll den Urheber schützen. Es wird nämlich angenommen, dass er seine Rechte nicht über den Vertragszweck hinaus übertragen wollte. Somit weiter lesen

    mehr erfahren


  • Themenschwerpunkte im Kunstrecht und Kulturrecht

    Themenschwerpunkte im Kunstrecht und Kulturrecht

    Bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik und  Literatur – Kultur- und Kunstrecht umfasst die rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Kultur und Kunst und bildet somit verschiedene Themenschwerpunkte. Rufen Sie uns einfach an! Privat-, Straf- und Öffentliches Recht Das Kultur- und Kunstrecht reicht vom Privat-, Straf- und Öffentlichen Recht bis zum Internationalen Privatrecht sowie dem Völker- und Europarecht. Korrelation von Recht und Kultur sowie Kunst Uns interessiert am Kultur– und Kunstrecht besonders die Korrelation des Zusammenlebens und des Daseins und Handelns der Menschen. Während das Recht das menschliche Zusammenleben regelt, sind Kultur und Kunst Kennzeichen und Ausdruck des menschlichen Daseins und Handelns. weiter lesen

    mehr erfahren