Das Urheberrecht fasst die Regeln zum Fotografieren von künstlerischen Werken zusammen. Vor dem Hintergrund des Urheberrechts teilt sich die Kunst dabei in zwei Kategorien, das ist dauerhafte im öffentlichen Raum und temporäre. Ein weiteres Kriterium bei der Fotografie von Kunstwerken ist private oder gewerbliche Nutzung. Im Folgenden geben wir Ihnen Orientierung.

Dauerhafte Kunstwerke im öffentlichen Raum

Skulpturen, Denkmälern oder anderen dauerhaft im Erscheinungsbild einer Stadt verankerten Kunstwerke sind sogenannte dauerhafte Kunstwerke im öffentlichen Raum. Das Foto des Werkes darf gewerblich genutzt werden ohne Erlaubnis des Künstlers, diese Billigung heißt Panoramafreiheit. Bedingung ist, dass der Fotograf die „Straßenperspektive“ einhält. Sie schließt alles ein, was man von einer öffentlichen Straße aus sehen kann. Fotos von Werken außerhalb dieser Aussicht sind geschützt. Die Aussicht von Privatgeländen und -häusern aus, oder von Krähen herab ist keine „Straßenperspektive“ und fällt nicht in die Panoramafreiheit. Die Erlaubnis des Haus- oder Kraneigentümers reicht nicht aus. Für die gewerbliche Nutzung der Fotos ist die Erlaubnis des Künstlers erforderlich.

Temporäre Kunstwerke

Performances, Theaterstücke, Pantomimenspiele, Tanzstücke und kurzfristige Installationen zählen zu den temporären Kunstwerken. Diese bestehen nur begrenzte Zeit und sind einzigartig. Die Reproduktionsmöglichkeit von solchen flüchtigen Werken ist beschränkt oder unmöglich. Möchte ein Fotograf seine Fotografien eines solchen Werkes verkaufen, zum Beispiel indem er eine Postkarte erstellt und diese anbietet, so braucht er die Erlaubnis des Künstlers. Dem stehen die ausschließlichen Nutzungsrechte zu, die wirtschaftliche Verwertung der Bilder ist nicht erlaubt.

 

Privatpersonen dürfen private Fotos machen und diese privat nutzen. Pressefotos sind ebenso erlaubt, dürfen darüber hinaus aber nicht wirtschaftlich genutzt werden. Auch hier dürfen keine Postkarten Aufkleber oder dergleichen gedruckt und zum Verkauf angeboten werden. Die Erlaubnis des Künstlers ist erforderlich, sonst kann er gerichtlich dagegen vorgehen.

Ist das Motiv ein temporäres Kunstwerk, sollte der Fotograf bei der wirtschaftlichen Nutzung seiner Fotos darauf achten, dass er nicht gegen das Urheberrecht verstößt bei Verwendung ohne Zustimmung des Künstlers, auch wenn diese im Straßenbild aufgenommen worden sind. Bitte beachten Sie dass die Panoramafreiheit nur für dauerhafte Werke gilt.

Dem Künstler steht das Recht zu, über eine wirtschaftliche Verwertung der Fotos seiner Aktionen zu entscheiden und eine unberechtigte Nutzung zu verbieten. Mit dem Tod des Künstlers erlischt dieses Recht nicht, sondern geht auf dessen Erben über.

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