Bei einer Coverversion handelt es sich um die 1:1 nach empfundende Version eines Original-Musikstückes. Sofern das Original bereits veröffentlicht worden ist, bedarf es für die gleiche Verwertung nicht der Verlagsfreigabe, denn lediglich die Interpretation eines Originals durch einen ausübenden Künstlers besitzt noch keine eigene Schöpfungshöhe und damit keinen Bearbeitungscharakter.

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