Verwertungsgesellschaften für Film und Fernsehen

Zu den Film-/Fernseh-Verwertungsgesellschaften zählen GWFF, GÜFA, VG Bild-Kunst, VGF sowie VFF. Rufen Sie uns einfach an! Im Bereich des Kinofilms nehmen folgende folgende Verwertungsgesellschaften die Rechte für die Filmhersteller wahr. Der Filmhersteller kann sich aussuchen, in welcher Verwertungsgesellschaft er Mitglied wird, er macht das regelmäßig von dem Umfeld  abhängig, dem er sich selbst zuordnet: Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Die GWFF nimmt im wesentlichen die an Filmlizenzhändler abgetretenen Urheber- und Produzentenleistungsschutzrechte wahr. Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen. Nutzen Sie eine erste Beratung. Mitglieder der GÜFA sind Produzenten weiter lesen

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB. OLG Oldenburg (Oldenburg) 13. Zivilsenat, Beschluss vom 24.05.2018, 13 W 10/18 § 1628 BGB, § 1687 Abs 1 S 1 BGB …