Ein Zitat liegt vor, wenn es als Mittel des künstlerischen Ausdrucks auftritt oder als Beweis für die eigene Gedankenführung dient, wie zum besseren Verständnis, zur Veranschaulichung oder Vertiefung. Wird ein solches Werk eingebettet in einen Film, so greift das Zitatrecht. Dann muss das Zitat als Beleg für die eigene Gedankenführung wie zur Veranschaulichung, zum besseren Verständnis, zur Vertiefung oder als Mittel des künstlerischen Ausdrucks gelten.
Das beschränkt sich nur auf den Teil der als Beleg wirklich erforderlich ist. Quellenangaben sollten z.B. bei Filmzitaten so genau wie möglich im Abspann des Film angegeben werden.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Der falsche Umgang mit geistigem Eigentum kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen und die Produktion eines ganzen Filmes aufs Spiel setzen. Kontakt