Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH (V=Verwertungsgesellschaft)
Die VFF erreichen Sie unter folgender Adresse:
VFF
Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
Widenmayerstraße 32
80538 München
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Fax (089) 2 28 55 62
Mitglieder der VFF
Wahrnehmungsberechtigte sind hauptsächlich Auftragsproduzenten, die für Sendeunternehmen produzieren und Sendeunternehmen selbst.
Die VFF nimmt für ihre Wahrnehmungsberechtigten hauptsächlich folgende Rechte wahr:
- Zweitverwertung: Wahrnehmung Dokumentarfilme (Auftragsproduktionen für dt. Sender) und Fernsehproduktionen (Filme, Serien, Unterhaltung),
- §§ 54, 54 a, 54 d UrhG (Überspielung),
- § 56 UrhG (Ladenparagraf),
- §§ 20 b Abs. 2 i.V.m. 94 Abs. 4 UrhG (Kabelweitersendung);
- das Recht, einzelne Vervielfältigungsstücke ereignisbezogener, berichterstattender und dokumentierender Fernsehsendungen durch Aufnahmen auf Bild- und Tonträger zu nichtgewerblichen Bildungszwecken herzustellen und in eigenen Unterrichtsveranstaltungen von Weiterbildungseinrichtungen wiederzugeben;
- 27 Abs. 2 UrhG;
- §§ 87, 94 i.V.m. § 52 a Abs. 4 UrhG (den angemessenen Vergütungsanspruch für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung)