Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH (V=Verwertungsgesellschaft)

Die VFF erreichen Sie unter folgender Adresse:

VFF
Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
Widenmayerstraße 32
80538 München

Tel. (089) 22 35 35
Fax (089) 2 28 55 62

Mitglieder der VFF

Wahrnehmungsberechtigte sind hauptsächlich Auftragsproduzenten, die für Sendeunternehmen produzieren und  Sendeunternehmen selbst.

Die VFF nimmt für ihre Wahrnehmungsberechtigten hauptsächlich folgende Rechte wahr:

  • Zweitverwertung: Wahrnehmung Dokumentarfilme (Auftragsproduktionen für dt. Sender) und Fernsehproduktionen (Filme, Serien, Unterhaltung),
  • §§ 54, 54 a, 54 d UrhG (Überspielung),
  • § 56 UrhG (Ladenparagraf),
  • §§ 20 b Abs. 2 i.V.m. 94 Abs. 4 UrhG (Kabelweitersendung);
  • das Recht, einzelne Vervielfältigungsstücke ereignisbezogener, berichterstattender und dokumentierender Fernsehsendungen durch Aufnahmen auf Bild- und Tonträger zu nichtgewerblichen Bildungszwecken herzustellen und in eigenen Unterrichtsveranstaltungen von Weiterbildungseinrichtungen wiederzugeben;
  • 27 Abs. 2 UrhG;
  • §§ 87, 94 i.V.m. § 52 a Abs. 4 UrhG (den angemessenen Vergütungsanspruch für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung)