Es gibt zwar einige typische Verträge für das Filmgeschäft. Die Vielfalt der einzelfallabhängigen Gestaltung belegt indes zugleich die Vielfalt der unterschiedlichen Vertragsarten, so dass nachfolgend lediglich eine Auswahl exemplarisch genannt wird:
- Regievertrag
- Drehbuch- und Verfilmungsvertrag
- Darstellervertrag
- Filmverlagsvertrag
- Fernsehlizenzvertrag
- Filmlizenzvertrag
- Video- und DVD-Lizenzvertrag
- Formatauswertungsvertrag
- Produktionsvertrag
- Vertriebsvertrag
- Rechteeinräumung für Filmhersteller
- Vertragsgestaltung bei Filmproduktionen
- Filmförderung
- Rechte zu Filmfonds bzw. Medienfonds
Die Eigenheiten des Urheberrechts für Filmproduktionen wird durch das Film- und Fernsehvertragsrecht geregelt. In dem Gesamtkunstwerk sind eine Vielzahl von schöpferischen Leistungen enthalten. Es geht vom Drehbuch oder bereist beim Buch los und ersteckt sich über Filmmusik bis hin zum Schauspieler.
Die Gestaltung von Verträgen sowie der Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten gehört zu unseren Aufgaben. Wir können Ihnen zur Seite stehen. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung zu Filmproduktionen und Filmvertrieb.