Die Erstellung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen oder Schenkungsvereinbarungen sollte unter Berücksichtigung von Bewertungen bzw. Gutachten von Kunstwerken sowie der Erbschaftssteuer im Einklang mit den Wünschen des Erblassers gestaltet werden. Aber auch Erben und brauchen bei der Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Interessen oder bei der Erzielung einer einvernehmlichen Lösung im Rahmen von Mediationsverfahren einen Rechtsanwalt.

Kunstwerke können über einen hohen ideellen und individuellen Wert verfügen. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten bei der Übertragung von Kunst- und Kulturgütern.