Der Transport von Kunst wird bestimmt durch das Kunsttransportrecht. Transportrecht und Versicherungsrecht überschneiden sich daher mit dem Kunstrecht. Kunst- und Kulturtransport ist in den „Allgemeinen Bedingungen der deutschen Kunstspediteure“ (AB-Kunst) und im Handelsgesetzbuches (HGB) §§ 407 ff. geregelt.

Im Speditionsrecht ist die Zuständigkeit für Pflichten aus Transportversicherungen, für Frachtgut bei Ladearbeiten oder für den Umgang mit verdeckten Schäden geregelt.