Schöne Künste im juristischen Sinne

Die schönen Künste im juristischen Sinne beziehen sich auf die Bereiche der Kunst, die durch Gesetze und rechtliche Bestimmungen geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Malerei, Bildhauerei, Musik, Literatur, Film und Theater. Diese Kunstformen können durch Urheberrechte, Markenrechte oder andere gesetzliche Regelungen geschützt sein, um sicherzustellen, dass die Künstler angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden und ihre Werke vor unerlaubter Nutzung geschützt sind. Nutzen Sie eine erste Beratung. Wir sind Anwälte für schöne Künste. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir beraten und vertreten Künstler und Künstlerinnen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um ihre Kunstwerke. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf dem weiter lesen

Reichweite und Wirkung des postmortalen Persönlichkeitsrechts

a) Der unzutreffenden Wiedergabe von (angeblichen) Äußerungen eines Verstorbenen kommt ein dessen postmortales Persönlichkeitsrecht verletzendes Gewicht zu, wenn die untergeschobenen Äußerungen nach Qualität und/oder Quantität das Lebensbild des Verstorbenen grob entstellen. b) Das postmortale Persönlichkeitsrecht schützt den Verstorbenen grundsätzlich nicht davor, mit Aussagen zitiert zu werden, die er zu Lebzeiten im vertrauli-chen Gespräch mit der ausdrücklichen Erklärung, sie nicht veröffentlichen zu wollen („Sperrvermerk“), getätigt hat. c) Zur Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsrechts in Bezug auf Buchver-öffentlichungen („VERMÄCHTNIS-DIE KOHL-PROTOKOLLE“). BUNDESGERICHTSHOF TEIL-URTEIL VI ZR 248/18 vom 29. November 2021 GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 (Ah), § weiter lesen