Der Schöpfer eines Werkes erhält keine vom Umsatz oder Gewinn abhängigen Lizenzzahlungen; er soll durch eine einmalige Lizenzzahlung (Flat Fee) für seine Leistung entlohnt werden. In der Film- und Fotobranche wird oft mit der Flat Fee gearbeitet.

Ob dies rechtlich zulässig ist, oder ob der Urheber wegen seines gesetzlich garantierten Anspruchs auf angemessene Vergütung z.B. eine Stückbeteiligung verlangen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon was in der jeweiligen Branche für üblich und gerecht befunden wird.