Bitte beachten Sie stets, dass als amtliche Fassung eines Bundesgesetzes ausschliesslich die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte anzusehen ist. Das Bundesgesetzblatt ist auch im Internet vorhanden, aber systembedingt als solches eher eingeschränkt benutzerfreundlich. Auf bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ sind zahlreiche (Bundes-)Gesetzestexte mit Unterstützung durch die Bundesregierung systemmatisch hinterlegt.