Rechtlich scharfgestellt von horak Rechtsanwälte

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – aber manchmal sagt es vor allem: „Sie haben Post vom Anwalt.“ In Zeiten von Instagram, Stockfotos und rasend schneller Online-Verbreitung ist das Fotorecht für Kreative, Unternehmen und Kulturschaffende wichtiger denn je. Wir zeigen anhand eines fiktiven, realitätsnahen Fallbeispiels, wie schnell ein vermeintlich harmloses Foto rechtlich brisant werden kann – und worauf man unbedingt achten sollte.

Der Fall: Die Museumsaufnahme, die teuer wurde

Künstlerin Lena B. besucht eine Sonderausstellung in einem renommierten Kunstmuseum in Frankfurt. Die Werke: moderne Skulpturen vor dramatischer Lichtinstallation. Lena macht ein stimmungsvolles Foto mit ihrem Smartphone – ein Blickwinkel, der das Objekt völlig neu erscheinen lässt. Sie postet es auf Instagram, versieht es mit Hashtags wie #artlover und #urbanstyle – und verkauft später ein limitiertes Printmotiv über ihren Onlineshop.

Ein paar Wochen später erhält sie eine Abmahnung. Absender: Die Künstlerin der Skulptur sowie das Museum. Der Vorwurf:

  • Unerlaubte Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werks
  • Verstoß gegen die Hausordnung des Museums
  • Kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung der Rechteinhaber

Fotorecht: Was steckt dahinter?

Das deutsche Fotorecht ist eine Mischung aus Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Vertragsrecht. Im Fall von Lena greifen gleich mehrere Aspekte:

1. Urheberrecht an abgebildeten Werken

Wenn ein Foto ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z. B. eine Skulptur) zeigt, kann bereits das Abbilden und Verbreiten dieses Werks zustimmungspflichtig sein – insbesondere, wenn das Werk nicht dauerhaft im öffentlichen Raum steht (Stichwort: Panoramafreiheit, § 59 UrhG).

2. Kein Panoramafall

In Museen greift die Panoramafreiheit nicht – die Werke befinden sich nicht im öffentlichen Raum, sondern auf privatem Gelände. Hier darf fotografiert werden nur mit Zustimmung und im Rahmen der Hausordnung.

3. Kommerzielle Nutzung

Das bloße Posten auf Social Media ist bereits eine öffentliche Zugänglichmachung – also urheberrechtlich relevant. Der Verkauf von Prints ist eine kommerzielle Verwertung und verstößt ohne Lizenz klar gegen das Urheberrecht.

Fazit: Vorsicht beim Auslösen – Rechte prüfen, bevor’s teuer wird

Fotos sind kreative Werke – aber sie zeigen oft andere kreative Werke. Wer Kunstwerke, Personen oder private Orte fotografiert und veröffentlicht, sollte sich stets fragen:

  • Ist das Motiv geschützt?
  • Wo wurde fotografiert?
  • Was ist mit der späteren Nutzung geplant?

Unsere Expertise im Fotorecht

Bei horak Rechtsanwälte beraten wir regelmäßig Künstler:innen, Fotograf:innen, Agenturen, Museen, Galerien und Verlage zu Themen rund um das Fotorecht:

  • Urheberrechte an Fotos und abgebildeten Objekten
  • Panoramafreiheit und Ausnahmen
  • Modelverträge und Bildnisschutz
  • Lizenzierung und Nutzungsrechte
  • Abmahnungen bei unberechtigter Fotoverwendung
  • Schutz vor Bilddiebstahl im Netz

Ihre Kanzlei für Kunst- & Medienrecht

horak Rechtsanwälte – persönlich erreichbar in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart.

Verlässlich an Ihrer Seite, wenn es ums Bild geht – ob künstlerisch, journalistisch oder kommerziell.

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