Ein praxisnaher, fiktiver Blick hinter den Vorhang mit horak Rechtsanwälte

Die neue Spielzeit startet, das Premierenfieber steigt – und plötzlich flattert eine Abmahnung ins Theaterbüro. Der Vorwurf: Unerlaubte Bearbeitung eines Bühnenwerks. Was ist passiert? Willkommen in der fiktiv nachgestellten Welt des Bühnenrechts, einem juristischen Spezialgebiet, das oft unterschätzt wird – aber im Kulturbetrieb eine zentrale Rolle spielt.

Der Fall: „Kassandra reloaded“ – künstlerische Freiheit oder Rechteverstoß?

Das freie Theaterensemble „Schattenlicht“ bringt in Hannover eine moderne Adaption der Tragödie „Die Troerinnen“ von Euripides auf die Bühne. In ihrer Version namens „Kassandra reloaded“ wird das klassische Drama mit aktuellen politischen Bezügen und multimedialen Elementen versehen. Besonders auffällig: Der Monolog der Kassandra wurde vollständig umgeschrieben, ergänzt durch zeitgenössische Texte und Spoken Word-Passagen.

Die Premiere ist ein voller Erfolg – bis sich das Erbe von Jean Paul Schneider, der vor 30 Jahren eine anerkannte Neuübersetzung des Euripides-Stoffs veröffentlicht hatte, meldet. Die Rechteinhaber werfen der Gruppe vor, unerlaubt aus der geschützten Übersetzung zitiert und das Werk unzulässig bearbeitet zu haben.

Was regelt das Bühnenrecht eigentlich?

Das Bühnenrecht ist ein Spezialbereich des Urheberrechts, geregelt u.a. in den §§ 19, 23 und 24 UrhG:

  • Die öffentliche Aufführung eines Bühnenwerks (z. B. eines Theaterstücks) bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Rechteinhabers – also Autor:in, Übersetzer:in oder Verlag.
  • Eine Bearbeitung oder Umgestaltung des Werkes (z. B. durch Modernisierung, Kürzung oder Vermischung mit anderen Texten) ist nur zulässig, wenn entweder:
    • das Werk gemeinfrei ist (i.d.R. 70 Jahre nach dem Tod der Urheber:in) und
    • keine schutzfähige Bearbeitung eines Dritten genutzt wird (wie z. B. eine jüngere Übersetzung).

Im Fall von „Kassandra reloaded“ war der antike Text zwar gemeinfrei – nicht aber die genutzte moderne Übersetzung von Jean Paul Schneider. Deren Nutzung ohne Zustimmung war somit rechtswidrig.

Typische Rechtsfallen bei Theaterproduktionen

  • Nutzung von zeitgenössischen Übersetzungen ohne Lizenz
  • Bearbeitung geschützter Werke (Texte, Musik, Bühnenbildentwürfe)
  • Aufführung von Musik ohne GEMA-Meldung
  • Einsatz von Video- und Filmsequenzen auf der Bühne
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei dokumentarischem Theater

Fazit: Kreativität ja – aber mit Rechtsklarheit

Die Bühne ist ein Ort der künstlerischen Freiheit – aber auch ein Raum, in dem Rechte Dritter zu beachten sind. Die gute Nachricht: Fast alles ist möglich – mit den richtigen Lizenzen und vertraglichen Regelungen.

Beratung im Bühnenrecht – mit Fachkenntnis und Leidenschaft für Kultur

Unser Team bei horak Rechtsanwälte berät Theaterhäuser, Regisseur:innen, Autor:innen, Übersetzer:innen und Kulturinstitutionen umfassend zu allen Fragen rund um Bühnenrecht, darunter:

  • Aufführungsrechte und Lizenzverträge
  • Bearbeitungsrechte und Adaptionsfragen
  • Musik-, Video- und Bildrechte für die Bühne
  • Kooperationen mit Verlagen, GEMA & VG Wort
  • Rechtsberatung für freie und institutionelle Bühnen

Bundesweit für Sie erreichbar

horak Rechtsanwälte – Ihre Kanzlei für Kunst-, Kultur- und Bühnenrecht mit Standorten in
Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart.


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