Das Urheberrecht schützt Werke der Sprache, der bildenden Kunst, der Architektur, der Fotografie und des Films, der Musik, sowie weitere darstellende Kunstformen. Zudem werden Computerprogramme sowie wissenschaftliche und technische Darstellungen vor Veränderung und Nachahmungen geschützt. Das Urheberrecht selbst ist unveräußerlich, wie das eigene Augenlicht. Nur der Urheber selbst darf bestimmen ob und wie sein Werk veröffentlicht und gegebenenfalls vervielfältigt und verbreitet wird.
Es bleibt dem Urheber jedoch unbenommen Nutzungsrechte an seinem Werk einem Dritten zwecks wirtschaftlicher Interessenwahrnehmung einzuräumen. Gewisse Persönlichkeitsrechte an dem Werk selbst, verbleiben jedoch immer beim Urheber, worin sich das deutsche Recht vom anglo-amerikanischem Rechtskreis deutlich unterscheidet.