Neben dem Autor eines Filmdrehbuchs stehen in der Regel weiteren Personen ebenfalls Rechte zu:

Personaletwaige Rechte
Regisseureigene Urheberrechte
ProduzentLeistungsschutzrechte
Kameramanneventuell bei erheblicher gestalterischer Tätigkeit
Tonmeisterteventuell bei erheblicher gestalterischer Tätigkeit
Cuttereventuell bei erheblicher gestalterischer Tätigkeit
Kostümbildnerbei eigener schöpferischer Leistung
Szenenbildnerbei eigener schöpferischer Leistung
Filmdarsteller§§ 73-83 UrhG, keine Miturheberschaft am Gesamtwerk

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