Vorsicht ist für Fotografen in bestimmten Situationen bei Bauwerken aber auch Personen geboten. Fotografieren kann eine Straftat sein, unter bestimmten Bedingungen, sogar nur der bloße Versuch – egal, ob das Foto später publiziert wird oder nicht. Das Recht zu Fotografieren hat Einschränkungen. Ein Fotograf kann sich schon beim Fotografieren strafbar machen. Für das Fotografieren ist die Erlaubnis des Hausherren einzuholen. Das betrifft sogenannte umgrenzte Räume, das sind private Häuser oder öffentliche Gebäude wie Behörden oder Gefängnisse, Parks, Sportplätze, Konzerte usw.. Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Nutzen Sie eine Erstberatung, online, telefonisch oder in einem persönlichem Gespräch.
Das Hausrecht des Hausherren erlaubt ihm Regeln zu bestimmen, ob und wie fotografiert werden darf und ob er einen Preis dafür fordert. Er kann das Fotografieren generell verbieten oder die Erlaubnis in Abstufung zu privat und kommerziell gestalten. Privatfotos sind für den Hausgebrauch und kommerzielle Fotos zum Verkauf. Der Hausherr hat das Recht eine Gebühr zu verlangen.
Spiegelreflexkameras, Handy-Fotoapparate und Kompaktkameras können in unterschiedliche Kategorien fallen bei der Gestaltung der Hausregeln. Bei Konzerten werden Handykameras von Hausherren eher toleriert als Spiegelreflexkameras.
Pressefotografen mit Presseausweis brauchen eine Erlaubnis. Ein grundsätzliches Recht der Presse, zu fotografieren, existiert nicht. Der Hausherr kann Bedingungen für eine Erlaubnis stellen.