Das Kunststrafrecht bündelt folgende Vergehen:
- Kunst-Betrug, § 263 StGB
- Kunst-Hehlerei, § 259 StGB
- Kunstrechtsspezifisches Nebenstrafrecht
- „Kulturgüterrückgabegesetz“ (KultGüRückG)
- „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ (KultgSchG)
Kunsthändler, Galeristen, Auktionshäuser und Kunstsammler können davon betroffen sein. Faktoren für den Wert eines Werkes sind Provenienz (Herkunft), Alter, Schöpferidentität. Liegt eine Täuschung bei diesen Eigenschaften vor, so handelt es sich um Betrug und ist strafbar. Bei gestohlenen Werken dagegen spricht man von Hehlerei. Diese kann offensichtlich aktuell vorliegen aber auch versteckt in der Vergangenheit eines Werkes liegen. Die ungenehmigte Ausfuhr eingetragenen Kulturguts beispielsweise betrifft das Kunstrechtsspezifisches Nebenstrafrecht.