Mit dem Rechtsschwerpunkt Kunstrecht bieten wir Künstlern, Sammlen, Kuratoren und Verantwortlichen von Kunstbetrieben wie Galerien sowie Museen auf sie zugeschittenen Angebote. Unser Spektrum im Bereich Bildende Kunst geht bis in den Kunsthandel mit seinen Kunstmärkten oder Kunstauktionen. Sie können uns aber auch hinzuziehen beim Thema Kunstkritik.