Kann gegen ein Geschmacksmuster mit einem kostengünstigen Einspruchsverfahren angegriffen werden?

Im Unterschied zum Patent- oder Markenrecht kennt das Geschmacksmusterrecht keine fristabhängige Einspruchs-/ Widerspruchsverfahren. Im Unterschied zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem Patentamt, erfolgt der erste Schritt gegen ein Geschmacksmuster durch eine kostenintensive Löschungsklage vor einem Landgericht auf Einwilligung in die Löschung. Dort wird sodann geprüft, ob die für die Eintragung ebenfalls notwendigen materiellen Schutzvoraussetzungen vorliegen, also Neuheit und erfinderischer Schritt eingehalten wurden.

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