Was wir für Sie leisten können

Wir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Kunst- und Kulturrechts. Wir sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und können uns für Sie verständlich ausdrücken. Rufen Sie uns einfach an! Unser Leistungssprektrum reicht von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über Technische Schutzmaßnahmen und Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen sowie Nutzungsprüfungen bis hin zu Verhandlungsführung und –begleitung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Gestaltung und Prüfung von Verträgen Bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen wie Lizenzverträge, Vergütungsvereinbarungen sowie Verlags-, Editions- und Verlagsadministrationsverträge einschließlich der Vertragsgestaltung für die weiter lesen

Museumsgut sammeln und erwerben

Museen haben die Aufgabe Museumsgut zu sammeln, also zu erwerben. Diese bedeutende Aufgabe findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Museen sollten bereits beim Erwerb von Objekten darauf achten, dass diese Aufgabe rechtlich einwandfrei stattfindet und auch mögliche zukünftige Probleme vorab bedenken. Rufen Sie uns einfach an! Von Pflanzen über Gemälde bis zu Gebeinen kann ein Museum verschiedene Objekte sammeln. Aber auch Möbel und Maschinen, Briefe und Faustkeile können für ein Museum interessant sein. Der Erwerbung von Museumsgut ist komplex, das führt dazu, das jede Regelung individuell unterschiedlich ist. Das Museumsrecht reicht darum vom Kauf von Museumsgegenständen wie neue Kunst- und weiter lesen