Museen haben die Aufgabe Museumsgut zu sammeln, also zu erwerben. Diese bedeutende Aufgabe findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Museen sollten bereits beim Erwerb von Objekten darauf achten, dass diese Aufgabe rechtlich einwandfrei stattfindet und auch mögliche zukünftige Probleme vorab bedenken.



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Rufen Sie uns einfach an!

Von Pflanzen über Gemälde bis zu Gebeinen kann ein Museum verschiedene Objekte sammeln. Aber auch Möbel und Maschinen, Briefe und Faustkeile können für ein Museum interessant sein. Der Erwerbung von Museumsgut ist komplex, das führt dazu, das jede Regelung individuell unterschiedlich ist.

Das Museumsrecht reicht darum vom Kauf von Museumsgegenständen wie neue Kunst- und Kulturobjekte bis hin zu der Vertragsgestaltung bei Schenkungsverträgen, Leihverträgen für Dauerleihgaben oder Sonderausstellungen.

Alle Interessen eines Museumsbetriebes vertreten wir gerne.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.


Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.

Verträge im Museumsrecht

Die Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen, Schenkungsverträgen oder Leihverträge beispielsweise für Sonderausstellungen sind nur ein wichtiger Punkt von vielen im Museumsrecht.

Museumsgut wird auf unterschiedliche Weise erworben: es wird gekauft, geschenkt, ertauscht, vererbt.

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

Wir kennen und aus um Kunstrecht und beantworten alle Fragen, die sämtliche rechtliche Angelegenheiten des Betriebes eines Museums angehen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
  • Bildende Kunst

    Bildende Kunst

    Mit dem Rechtsschwerpunkt Kunstrecht bieten wir Künstlern, Sammlen, Kuratoren und Verantwortlichen von Kunstbetrieben wie Galerien sowie Museen auf sie zugeschittenen Angebote. Unser Spektrum im Bereich Bildende Kunst geht bis in den Kunsthandel mit seinen Kunstmärkten oder Kunstauktionen. Sie können uns aber auch hinzuziehen beim Thema Kunstkritik.

    mehr erfahren


  • Atlanta

    BGH I ZR 133/02 vom 3. März 2005 – Atlanta (UrhG § 17 Abs. 2; BGB § 1006 Abs. 1) Die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der Erschöpfung nach § 17 Abs. 2 UrhG trifft denjenigen, der sich darauf beruft. Der Nachweis, ob eine Übereignung stattgefunden hat, die in der Regel einen Veräußerungstatbestand i.S.…

    mehr erfahren


  • Galerierecht

    Das Galerierecht beschreibt das Verhältnis zwischen Künstler und Galerist. In Galerieverträge, Provisionsverträge, Kaufverträge oder Exklusivertragen kann ein Anwalt rechtliche Grundlagen festsetzen. Er kann aber auch Vertragsverhandlungen zwischen Galerist und Künstler begleiten. Bei Auseinandersetzung wie einer Trennung kann ein Anwalt Galaristen und Künstler beraten und vertreten und helfen Ansprüche durchzusetzen. Um Gewährleistungs- und Haftungsrisiken auszuschließen oder…

    mehr erfahren