Schöne Künste im juristischen Sinne

Die schönen Künste im juristischen Sinne beziehen sich auf die Bereiche der Kunst, die durch Gesetze und rechtliche Bestimmungen geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Malerei, Bildhauerei, Musik, Literatur, Film und Theater. Diese Kunstformen können durch Urheberrechte, Markenrechte oder andere gesetzliche Regelungen geschützt sein, um sicherzustellen, dass die Künstler angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden und ihre Werke vor unerlaubter Nutzung geschützt sind. Nutzen Sie eine erste Beratung. Wir sind Anwälte für schöne Künste. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir beraten und vertreten Künstler und Künstlerinnen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um ihre Kunstwerke. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf dem weiter lesen

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horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35 73 56-0 ) Stellenangebot – wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: Eventuell kämen auch zusätzlich die nachfolgenden Teilbereiche in Betracht, sofern auch einige der obigen (zumindest zu Beginn ebenfalls) darstellbar sind: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie können sich gerne per E-Mail bewerben. ( E-Mail: horak@bwlh.de ) Warum unsere Kanzlei die richtige weiter lesen