Hier sind aktuelle Entscheidungen im Kunstrecht mit den wesentlichen Details ohne externe Verweise:


1. Bundesverfassungsgericht – Beschluss vom 28. Juni 2021 – Az. 1 BvR 1727/17 u.a.

  • Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) und wies Verfassungsbeschwerden von Kunsthändlern und Sammlern zurück, die sich gegen Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgüter wandten. Das Gericht erklärte, dass die unbestimmten Rechtsbegriffe des KGSG verfassungskonform ausgelegt werden können.
  • Relevante Normen: Kulturgutschutzgesetz (KGSG).

2. Oberlandesgericht Düsseldorf – Urteil vom 14. August 2024 – Az. I-20 U 167/12

  • Entscheidung: Das OLG Düsseldorf entschied, dass das Gemälde „Ready-Made de l’Histoire dans Café de Flore“, welches dem Künstler Immendorff zugeschrieben wird, rechtmäßig verbreitet werden darf. Die Umstände des Erwerbs des Gemäldes in Immendorffs Atelier wurden als Einwilligung des Künstlers in die Verbreitung gewertet.
  • Relevante Normen: § 17 UrhG (Verbreitungsrecht).

3. Bundesgerichtshof – Urteil vom 21. Dezember 2023 – Az. I ZR 96/22

  • Entscheidung: Der BGH legte dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie vor. Im Mittelpunkt stand die Prüfung der Originalität von Werken der angewandten Kunst und die Balance zwischen den freien kreativen Entscheidungen des Schöpfers und der objektiven Ausdrucksform des Werkes.
  • Relevante Normen: Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG.

4. Landgericht Berlin – Urteil vom 16. März 2023 – Az. 15 O 428/22

  • Entscheidung: Das LG Berlin entschied, dass ein Kunstliebhaber in die Vernichtung einer gefälschten Tuschpinselzeichnung mit dem Titel „Strandszene mit Boot“ einwilligen muss. Die Zeichnung wurde fälschlicherweise Hermann Max Pechstein zugeschrieben. Die Fälschung verletzte das Urheberpersönlichkeitsrecht des Künstlers.
  • Relevante Normen: § 16 UrhG (Vervielfältigungsrecht), § 97 UrhG (Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen).

5. Bayerisches Oberstes Landesgericht – Urteil vom 10. Mai 2023 – Az. 206 StRR 101/22

  • Entscheidung: Ein Graffiti-Künstler wurde vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung freigesprochen. Das Gericht erkannte das Graffiti, das eine satirische Darstellung des bayerischen Ministerpräsidenten zeigte, als durch die Kunstfreiheit gedeckte Ausdrucksform an.
  • Relevante Normen: Art. 5 Abs. 3 GG (Kunstfreiheit), §§ 86a, 185 StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung).

Kunstrecht:

Diese Entscheidungen illustrieren die vielfältigen Fragestellungen im Kunstrecht, von der Kunstfreiheit über den Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts bis hin zu den Anforderungen des Kulturgutschutzes. Sie zeigen, wie Gerichte die Balance zwischen individuellen Rechten und den Anforderungen an den Schutz kultureller Werte wahren.