Das sich im Laufe der Zeit rasch wandelnde Fernsehgeschäft bedarf differenzierter Vertragsgestaltung. Das bezieht sich auf alle möglichen Verwertungsmöglichkeiten:

  • Auswertung der Produktion im Ausland
  • DVD-Verleih
  • Video on Demand (VDO)

Das Fernsehvertragsrecht steht im Zusammenhang mit Fernsehauftragsproduktionen. Diese wandeln sich zum Lizenzmodell. Die Rechteeinräumung ist dabei nur noch auf Zeit und für die Sender räumlich begrenzt. Demgegenüber steht die vollfinanzierte Auftragsproduktion. In der Gestaltung eines Vertrages stehen die Erfolgsaussichten und die daraus resultiere Umsatz im Wechselspiel.