Was wir für Sie leisten können
Wir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Kunst- und Kulturrechts. Wir sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und können uns für Sie verständlich ausdrücken. Rufen Sie uns einfach an! Unser Leistungssprektrum reicht von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über Technische Schutzmaßnahmen und Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen sowie Nutzungsprüfungen bis hin zu Verhandlungsführung und –begleitung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Gestaltung und Prüfung von Verträgen Bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen wie Lizenzverträge, Vergütungsvereinbarungen sowie Verlags-, Editions- und Verlagsadministrationsverträge einschließlich der Vertragsgestaltung für die weiter lesen