Mit Fotos handeln

Für alle Kaufleute und Unternehmen ergänzt und modifiziert das Handelsgesetzbuch (HGB) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Rufen Sie uns einfach an! Erwerb Beim Erwerb und Verkauf von Fotos ist es rechtspraktisch einen schriftlicher Vertrag abzuschließen, der nicht nur die Verwendung des körperlich erstellten Lichtbildes beinhaltet, sondern auch die Einräumung von darüberhinausgehenden Nutzungsrechten. Die Schriftform ist entgegen der gängigen Praxis aus Sicht des Erwerbers unbedingt zu empfehlen, weil dieser später die Darlegungs- und Beweislast hat, dass seine Verwendung rechtlich gestattet war. Darüber hinaus sind typischerweise alle weiteren Gegenstände eines Lizenzvertrages enthalten (Lizenzgebühr, Lizenzeinräumung, Lizenzbestand, Gewährleistung, weiter lesen

Musikverträge selbst prüfen für Anfänger

Die nachfolgende Checkliste dienst der grundsätzlichen Orientierung: Vertragstypus grundsätzlich passend? Künstlerexklusivvertrag/ Bandübernahmevertrag etc; dabei kommt es nicht auf die Vertragsüberschrift, sondern den Vertragsinhalt an. Ggfs kann das Gewollte in einer “Präambel” zu Beginn des Vertrags als beabsichtigte “Geschichte” zur Auslegungshilfe niedergeschrieben werden. Nutzen Sie eine erste Beratung. Vertragsgegenstand richtig und möglichst exakt definiert? Der Vertragsgegenstand stellt rechtlich das Herz des Vertrages dar; hier sollten keinerlei Unklarheiten verbleiben. Ggfs können einzelne Begriffe in einem gesonderten Paragrafen definiert werden. Der Vertragsgegenstand wird häufig durch weitere Detailregelungen zur Rechteeinräumung, Exklusivität, Werbung mit Leben gefüllt. Vertragsparteien richtig und exakt definiert? Beide Vertragsparteien müssen exakt weiter lesen