Unter großem Recht sind bühnenmäßige Aufführungen von musikalischen Werken zu verstehen, deren Aufführung ein zur Musik inszeniertes, bewegtes Spiel von Personen erkennen lassen (z.B. Oper, Operette, o.ä.).

Im Unterschied zum großen Recht werden die kleinen Rechte von der GEMA wahrgenommen und erfassen vor allem die Aufführungsrechte an Musikwerken (ohne Theater etc).