Schiedsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke

Die Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz vermittelt bei Streitigkeiten zwischen urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke. Dazu gehören beispielsweise Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und Konzertveranstaltern, Diskothekenbetreibern, Sendeunternehmen und Tonträgerherstellern. Daneben befasst sich die Schiedsstelle auch mit Auseinandersetzungen zwischen Sendeunternehmen und Kabelnetzbetreibern. In den Verfahren geht es häufig um die Frage, ob die von den Verwertungsgesellschaften aufgestellten Tarife im Einzelfall anwendbar und angemessen sind. Die Schiedsstelle bemüht sich um eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten. Gelingt dies nicht schon im Laufe des Verfahrens, beispielsweise durch einen Vergleich, so unterbreitet sie den Beteiligten einen Einigungsvorschlag. weiter lesen

Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VGWort u.a.) für Künstler und Urheber

Verwertungsgesellschaften unterliegen im Hinblick auf ihre Monopol- und Treuhandstellung einer staatlichen Aufsicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt übt diese Aufsicht auf der Grundlage des Verwertungsgesellschaftengesetzes aus. Verwertungsgesellschaften sind privatrechtlich organisierte Vereinigungen von Urhebern und Inhabern von Leistungsschutzrechten (zum Beispiel Komponisten, Schriftsteller, bildende Künstler, Fotografen, Tonträgerhersteller, Filmproduzenten). Die Berechtigten räumen der jeweiligen Verwertungsgesellschaft ihre urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie Vergütungsansprüche ein. Im Zeitalter der Massennutzung urheberrechtlich geschützter Werke wäre es einem einzelnen Urheber nahezu unmöglich, seine Vergütungsansprüche durchzusetzen. Er ist daher auf die Hilfe einer Verwertungsgesellschaft angewiesen, um die ihm zustehende Vergütung zu erhalten und die widerrechtliche Nutzung seiner Werke und Leistungen zu weiter lesen