Medienrecht als eigenständiges Rechtsgebiet in Form eines einzelnen Gesetzes oder auch nur systematisch aus rechtlicher Sicht geordneter Normen ist an sich nicht in rechtlich relevanter Weise existent. Das „Medienrecht“ entstand vielmehr aus „den neuen Medien“ (BTX, Modem, Kabelübertragung etc.). Der Begriff ist bis heute branchenorientiert, umfasst aber sowohl klassische als auch „neue“ Medien gleichermaßen.
Medienrecht wird zunächst in medienspezifischen Regelungen wie Landespressegesetze, Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Mediendienste Staatsvertrag, Telekommunikationsgesetz, Informations- und Kommunikationsdienstegesetz u.a.) normiert. Allerdings führt der Branchenansatz dazu, dass zum Medienrecht auch angrenzende Rechtsgebiete mit Medienbezug gehören, wie beispielsweise Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht (Titelschutz), Verlagsrecht, jugendschutz-rechtliche Normen usw.
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