Die musikalische Idee ist grundsätzlich nicht schutzfähig, da es sich (noch) nicht um eine fertige Komposition handelt. Zwar handelt es sich bei einem Einfall um eine schöpferische Leistung, es fehlt jedoch an der besonderen Schöpfungshöhe.

Die Grenze zwischen Idee und fertiger Komposition ist oft „fließend“.

Lassen Sie sich beraten von einem Fachanwalt!