Museen können Kunstobjekte kaufen oder erhalten diese als Leihgabe, Dauerleihgabe oder sogar als Schenkung.
Alle Interessen eines Museumsbetriebes vertreten wir gerne.
Die Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen, Schenkungsverträgen oder Leihverträge zb. im Rahmen von Sonderausstellungen sind dabei wichtig.