Die Fotothematik gehört zu den bildenden Künsten. Die Erstellung, der Erwerb und die Veröffentlichung von Fotografien und deren Rechtsfolgen sind für die alltägliche Praxis von Fotografen, Abgebildeten, Fotoagenturen und Verwendern von Fotografien von Bedeutung. Fotorecht bündelt Fotourheberrecht und allgemeines Recht der Fotografie und wird vor allem durch die Bereiche Urheberrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild beschrieben.

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