Erstattung eines Teilbetrages, des von der GEMA an den Musikverlag gezahlten Lizenzbetrages. Die Erstattung erfolgt durch den Verlag an den Urheber.
Es muss keine Refundierung vereinbart werden.
Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht
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Erstattung eines Teilbetrages, des von der GEMA an den Musikverlag gezahlten Lizenzbetrages. Die Erstattung erfolgt durch den Verlag an den Urheber.
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