Der Normalvertrag Bühne (NV Bühne) – tarifvertragliche Regelung für Bühnenbeschäftigte ohne Musiker
Regelungen des NV Bühne Für öffentlich-rechtliche Theater sind zwei unterschiedliche Tarifverträge zu beachten. Von besonderer Bedeutung aufgrund seiner Reichweite ist der Normalvertrag (NV) Bühne. Danebene gibt der Tarifvertrag für Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK) die noch verbliebene Sonderregelung. Der 2003 in Kraft getretene NV Bühne hat die zuvor schon tarifvertraglichen Regelung des NV Solo (für Solokünstler), des NV Chor/Tanz (für Opernchöre und Tanzgruppen), des Bühnentechnikertarifvertrag BTT (für technische Angestellte mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit) und des Bühnentechnikertarifvertrag Landesbühne BTTL (für technische Angestellte mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit an Landesbühnen) ersetzt. Der NV Bühne entfaltet für die nachfolgenden Personengruppen Geltung: Schauspieler Sänger weiter lesen