Der Versucht der Wiederherstellung von Eigentumsverhältnissen von Beutekunst, Raubkunst oder kriegsbedingt verbrachtes Kulturgut beschreibt das Kunstrestitutionsrecht. Dies kann durch Rückgabe oder Entschädigung an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben geschehen.

Kunstrestitutionsrecht heißt auf Englisch „art restitution law“.

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder der Verhandlung mit Ämtern oder vermeintlichen Besitzern können wir Geschädigte oder Beklagte begleiten, Kontakt.