Was regelt ein Verlagsvertrag?

Die Beziehungen zwischen einem Autor und dem Verlag können grundsätzlich frei ausgestaltet werden. Einige Verlagsverträge lehnen sich an den Normvertrag des Börsenvereins an. Das – nicht bindende – Verlagsgesetz (aus dem Jahre 1901) regelt Grundzüge. In dem Umfang, in welchem der Verfasser nach den §§2 bis 7 des Verlagsgesetzes verpflichtet ist, sich der Vervielfältigung und Verbreitung zu enthalten und sie dem Verleger zu gestatten, hat er, soweit nicht aus dem Vertrage sich ein anderes ergibt, dem Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) zu verschaffen.