Verlagsrecht fällt unter die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten.

Normalerweise erteilen Urheber den Verlagen das Verlagsrecht an einem Werk. Das Recht wird durch einen Verlagsvertrag abgeschossen.

Durch den Verlagsvertrag wird der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen. Der Verleger wird verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten.

Was fällt unter das „Verlagsrecht“?

Typische Verlagsverträge haben literarische oder musikalische Werke zum Gegenstand.