Wenn das Stück zum Streitfall wird – Bühnenrecht am Beispiel einer Theateraufführung mit Folgen

Ein praxisnaher, fiktiver Blick hinter den Vorhang mit horak Rechtsanwälte Die neue Spielzeit startet, das Premierenfieber steigt – und plötzlich flattert eine Abmahnung ins Theaterbüro. Der Vorwurf: Unerlaubte Bearbeitung eines Bühnenwerks. Was ist passiert? Willkommen in der fiktiv nachgestellten Welt des Bühnenrechts, einem juristischen Spezialgebiet, das oft unterschätzt wird – aber im Kulturbetrieb eine zentrale Rolle spielt. Der Fall: „Kassandra reloaded“ – künstlerische Freiheit oder Rechteverstoß? Das freie Theaterensemble „Schattenlicht“ bringt in Hannover eine moderne Adaption der Tragödie „Die Troerinnen“ von Euripides auf die Bühne. In ihrer Version namens „Kassandra reloaded“ wird das klassische Drama mit aktuellen politischen Bezügen und weiter lesen

Besonderheiten des Bühnenarbeitsrechts

Das Bühnenarbeitsrecht ist ein spezieller Bereich des Arbeitsrechts, der die besonderen Bedingungen und Anforderungen der Beschäftigung im Theater-, Musik- und Unterhaltungssektor regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und betrieblichen Vereinbarungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Künstlern, Technikern und anderen Beschäftigten in der Bühnenarbeit zugeschnitten sind. Hier sind die wichtigsten Aspekte des Bühnenarbeitsrechts: 1. Arbeitsverträge Befristete Verträge: Viele Arbeitsverhältnisse im Bühnenbereich sind befristet, da sie oft an die Dauer einer Produktion oder Spielzeit gebunden sind. Probezeit: Häufig wird eine Probezeit vereinbart, in der beide Seiten prüfen können, ob die Zusammenarbeit erfolgreich ist. Vergütung: Die Vergütung wird oft individuell weiter lesen

Was man bei Genres berücksichtigen sollte

Genre sind Klassifikation, mit verschiedenen Ausprägungen. Genre steht fanzösisch für „Gattung“. Wir finden sie in Kunst, Film, Literatur und Musik sowie journalistischen Darstellungsformen, die nach dem räumlichen und zeitlichen Bezug des künstlerischen oder anders gearteten Inhalts eingeteilt werden. Gattung bezieht sich auf das Ausdrucksmedium, Stil auf die Formensprache, Epoche auf die räumlich-zeitliche Zuordnung und Genre auf den thematisch-motivischen Inhalt der Kunst. Rufen Sie uns einfach an! Je nach Genre sind aus rechtlicher Sicht individuelle Punkte zu berücksichtigen: Fiktionale Produktion Um Schleichwerbung und Markenrechtsverletzungen auszuschließen, ist in fiktionalen Produktionen wie Filmen oder Serien zu prüfen, welche Requisiten zum Einsatz kommen. Gemälde weiter lesen

Filmgesetz einhalten

Filmproduktion ist ein Geschäft mit Risiken in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Lizenz­verträge sind dringend erforderlich, damit das Produkt am Ende rechtssicher verwertet werden kann. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Ein Filmgesetz gibt es nicht Es gibt kein besonderes „Filmgesetz“ statt dessen sind vor allem urheberrechtliche Regelungen sowie teils marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften heranzuziehen. So wirken bei der Entwicklung, Herstellung, Verwertung und Finanzierung von Film- und Fernsehproduktionen viele Beteiligte unter verschiedenen rechtlichen Ausgangspositionen mit, so dass die jeweiligen rechtlichen nationalen oder internationalen Fragestellungen unterschiedliche Rechtebündel mit sich bringen und Verallgemeinerungen kaum weiter lesen

Der Normalvertrag Bühne (NV Bühne) – tarifvertragliche Regelung für Bühnenbeschäftigte ohne Musiker

Regelungen des NV Bühne Für öffentlich-rechtliche Theater sind zwei unterschiedliche Tarifverträge zu beachten. Von besonderer Bedeutung aufgrund seiner Reichweite ist der Normalvertrag (NV) Bühne. Danebene gibt der Tarifvertrag für Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK) die noch verbliebene Sonderregelung. Der 2003 in Kraft getretene NV Bühne hat die zuvor schon tarifvertraglichen Regelung des NV Solo (für Solokünstler), des NV Chor/Tanz (für Opernchöre und Tanzgruppen), des Bühnentechnikertarifvertrag BTT (für technische Angestellte mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit) und des Bühnentechnikertarifvertrag Landesbühne BTTL (für technische Angestellte mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit an Landesbühnen) ersetzt. Der NV Bühne entfaltet für die nachfolgenden Personengruppen Geltung: Schauspieler Sänger weiter lesen