Was wir für Sie leisten können

Wir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Kunst- und Kulturrechts. Wir sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und können uns für Sie verständlich ausdrücken. Rufen Sie uns einfach an! Unser Leistungssprektrum reicht von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über Technische Schutzmaßnahmen und Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen sowie Nutzungsprüfungen bis hin zu Verhandlungsführung und –begleitung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Gestaltung und Prüfung von Verträgen Bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen wie Lizenzverträge, Vergütungsvereinbarungen sowie Verlags-, Editions- und Verlagsadministrationsverträge einschließlich der Vertragsgestaltung für die weiter lesen

Wir suchen Rechtsanwälte (m/w/d)

horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35 73 56-0 ) Stellenangebot – wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: Eventuell kämen auch zusätzlich die nachfolgenden Teilbereiche in Betracht, sofern auch einige der obigen (zumindest zu Beginn ebenfalls) darstellbar sind: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie können sich gerne per E-Mail bewerben. ( E-Mail: horak@bwlh.de ) Warum unsere Kanzlei die richtige weiter lesen

Entertainment sicher praktizieren

Das Entertainmentrecht behandelt die Rechtsfragen, rund um die Bereichen Musik, Bühne, Veranstaltungen, Film, TV und Radio. Dabei gibt es Überschneidungen mit Medienrecht und Urheberrecht. Nutzen Sie eine erste Beratung. Verträge erforderlich Verträge mit Entertainmentunternehmen, Filmschaffenden, Künstlern, Autoren und Verlegern, in dem die rechtlichen Beziehungen formuliert werden, sind in der Unterhaltungsbranche bedeutend. Darüber hinaus spielen die Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst eine wichtige Rolle. Für die Durchführung schon kleiner Veranstaltungen bedarf es eines Vertragsbündels. Mittlere und große Veranstaltungen erfordern eine Vielzahl an Rechtsverhältnissen und – bei jeder Live-Veranstaltung – schnellste Reaktion auf Unvorhersehbares in einer rechtlich einwandfreien Art weiter lesen

Bühnenarbeitsrecht

Bühnenrecht betrifft die darstellenden Künste. Es ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, es bündelt vielmehr verschiedene Rechtsgebiete, die in der Praxis erforderlich sind, um die Bühnenthematik zu regeln. Sowohl die Opern- oder Theaterbesucher als auch das Opern- oder Theaterunternehmen, die Bühnenleitung sowie Bühnenkünstler sind davon betroffen. Rechtsgebiete wie Urheber- und Leistungsschutzrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht sowie Verfassungsrecht finden ihre Anwendung im Bühnenrecht. Diese haben sich im Laufe der Zeit gemischt mit Bräuchen und Gepflogenheiten der Branche.