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Der Zusammenschluss von CTS Eventim mit den Four Artists Agenturen stellt eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs dar und ist kartellrechtswidrig
Der Zusammenschluss von CTS Eventim mit den Four Artists Agenturen, der – insbesondere wegen noch ungünstigerer Bedingungen für einen nachstoßenden Wettbewerb – die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten lässt, stellt ohne weiteres eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs dar BGH BESCHLUSS KVR 34/20 vom 12. Januar 2021 – CTS Eventim/Four Artists GWB § 36 Abs. 1…
Das Entertainmentrecht behandelt die Rechtsfragen, rund um die Bereichen Musik, Bühne, Veranstaltungen, Film, TV und Radio. Dabei gibt es Überschneidungen mit Medienrecht und Urheberrecht.
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Verträge erforderlich
Verträge mit Entertainmentunternehmen, Filmschaffenden, Künstlern, Autoren und Verlegern, in dem die rechtlichen Beziehungen formuliert werden, sind in der Unterhaltungsbranche bedeutend. Darüber hinaus spielen die Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst eine wichtige Rolle.
Für die Durchführung schon kleiner Veranstaltungen bedarf es eines Vertragsbündels. Mittlere und große Veranstaltungen erfordern eine Vielzahl an Rechtsverhältnissen und – bei jeder Live-Veranstaltung – schnellste Reaktion auf Unvorhersehbares in einer rechtlich einwandfreien Art und Weise. Wir begleiten nicht nur alle Rechtsfragen vor einer Veranstaltung; vielmehr sind wir auch anlässlich Ihrer Veranstaltung präsent, um unvorhersehbare Problemfälle sofort zu lösen. Alle unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind darüber hinaus auch englischsprachig, so dass die Kommunikation im internationalen Veranstaltungsrecht sichergestellt ist.
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Entertainment ermöglicht Freizeitgestaltung
Ohne eine entsprechende Veranstaltung, einen Event, ein Entertainment gäbe es viele Formen der Freizeitgestaltung nicht. Wir beraten und vertreten Konzert- und Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen, Künstlermanager, Eventagenturen, Künstler, Entertainer, Touristikunternehmen, Veranstaltungsstätten, Sicherheitsunternehmen, Einzelpersonen und Medienunternehmen im Veranstaltungsrecht/ Eventrecht.
Natürlich stehen wir auch nach der Veranstaltung im Zuge deren Abwicklung Ihnen weiter zur Seite.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Themen im Entertainmentrecht
Das Entertainmentrecht umfasst die nachfolgenden Themen:
- Künstlersozialabgabepflicht von Agenturen, Gastspiel- und Konzertdirektionen
- Gebührenkonflikte mit der GEMA, der GVL und anderen Verwertungsgesellschaften
- Vertragsgestaltung für Veranstalter und Beteiligte (Veranstalter, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungstechnik (Ton, Licht, Bühne etc.), Künstler, Gastspielagentur, Gastronomen, Hoteliers etc)
- Behördliche Erlaubnisse für Auftritte ausländischer Künstler im Inland
- Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20 a) und b) UStG, Anwendung des Regel- und ermäßigten Umsatzsteuersatzes, Steuerbarkeit bei grenzüberschreitenden Leistungen, Beschränkte Steuerpflicht
- Arbeitsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts
- Markenrechtliche, titelschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts
- Urheberrechtsprobleme
- Kundenschutz und Konzeptionsschutz im Agenturgewerbe
- Haftung von Veranstaltern
Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.
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Kunstauktionsrecht anwenden
Das Kunstauktionsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die den Verkauf und die Auktion von Kunstwerken regeln. Es umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, die mit dem Kauf, Verkauf und der Versteigerung von Kunstwerken verbunden sind. Im Kunstauktionsrecht werden verschiedene Themen behandelt. Rufen Sie uns einfach an! Vertragsabschluss Die rechtlichen Anforderungen an den…
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Mit Fotos handeln
Für alle Kaufleute und Unternehmen ergänzt und modifiziert das Handelsgesetzbuch (HGB) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Rufen Sie uns einfach an! Erwerb Beim Erwerb und Verkauf von Fotos ist es rechtspraktisch einen schriftlicher Vertrag abzuschließen, der nicht nur die Verwendung des körperlich erstellten Lichtbildes beinhaltet, sondern auch die Einräumung…
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Musikverträge selbst prüfen für Anfänger
Die nachfolgende Checkliste dienst der grundsätzlichen Orientierung: Vertragstypus grundsätzlich passend? Künstlerexklusivvertrag/ Bandübernahmevertrag etc; dabei kommt es nicht auf die Vertragsüberschrift, sondern den Vertragsinhalt an. Ggfs kann das Gewollte in einer “Präambel” zu Beginn des Vertrags als beabsichtigte “Geschichte” zur Auslegungshilfe niedergeschrieben werden. Nutzen Sie eine erste Beratung. Vertragsgegenstand richtig und möglichst exakt definiert? Der Vertragsgegenstand…
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Wir suchen Rechtsanwälte (m/w/d)
horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35 73 56-0 ) Stellenangebot – wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen…