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Der Zusammenschluss von CTS Eventim mit den Four Artists Agenturen stellt eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs dar und ist kartellrechtswidrig
Der Zusammenschluss von CTS Eventim mit den Four Artists Agenturen, der – insbesondere wegen noch ungünstigerer Bedingungen für einen nachstoßenden Wettbewerb – die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten lässt, stellt ohne weiteres eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs dar BGH BESCHLUSS KVR 34/20 vom 12. Januar 2021 – CTS Eventim/Four Artists GWB § 36 Abs. 1 Satz 1 a) Für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung genügt es, wenn die Marktmacht ausgleichende Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unter-nehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem Zusammenschluss der Fall war. Die Anforderungen an die weiter lesen
Das Entertainmentrecht behandelt die Rechtsfragen, rund um die Bereichen Musik, Bühne, Veranstaltungen, Film, TV und Radio. Dabei gibt es Überschneidungen mit Medienrecht und Urheberrecht.

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Verträge erforderlich
Verträge mit Entertainmentunternehmen, Filmschaffenden, Künstlern, Autoren und Verlegern, in dem die rechtlichen Beziehungen formuliert werden, sind in der Unterhaltungsbranche bedeutend. Darüber hinaus spielen die Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst eine wichtige Rolle.
Für die Durchführung schon kleiner Veranstaltungen bedarf es eines Vertragsbündels. Mittlere und große Veranstaltungen erfordern eine Vielzahl an Rechtsverhältnissen und – bei jeder Live-Veranstaltung – schnellste Reaktion auf Unvorhersehbares in einer rechtlich einwandfreien Art und Weise. Wir begleiten nicht nur alle Rechtsfragen vor einer Veranstaltung; vielmehr sind wir auch anlässlich Ihrer Veranstaltung präsent, um unvorhersehbare Problemfälle sofort zu lösen. Alle unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind darüber hinaus auch englischsprachig, so dass die Kommunikation im internationalen Veranstaltungsrecht sichergestellt ist.

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Entertainment ermöglicht Freizeitgestaltung
Ohne eine entsprechende Veranstaltung, einen Event, ein Entertainment gäbe es viele Formen der Freizeitgestaltung nicht. Wir beraten und vertreten Konzert- und Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen, Künstlermanager, Eventagenturen, Künstler, Entertainer, Touristikunternehmen, Veranstaltungsstätten, Sicherheitsunternehmen, Einzelpersonen und Medienunternehmen im Veranstaltungsrecht/ Eventrecht.
Natürlich stehen wir auch nach der Veranstaltung im Zuge deren Abwicklung Ihnen weiter zur Seite.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Themen im Entertainmentrecht
Das Entertainmentrecht umfasst die nachfolgenden Themen:
- Künstlersozialabgabepflicht von Agenturen, Gastspiel- und Konzertdirektionen
- Gebührenkonflikte mit der GEMA, der GVL und anderen Verwertungsgesellschaften
- Vertragsgestaltung für Veranstalter und Beteiligte (Veranstalter, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungstechnik (Ton, Licht, Bühne etc.), Künstler, Gastspielagentur, Gastronomen, Hoteliers etc)
- Behördliche Erlaubnisse für Auftritte ausländischer Künstler im Inland
- Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20 a) und b) UStG, Anwendung des Regel- und ermäßigten Umsatzsteuersatzes, Steuerbarkeit bei grenzüberschreitenden Leistungen, Beschränkte Steuerpflicht
- Arbeitsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts
- Markenrechtliche, titelschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen im Rahmen des Veranstaltungsrechts
- Urheberrechtsprobleme
- Kundenschutz und Konzeptionsschutz im Agenturgewerbe
- Haftung von Veranstaltern

Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.
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Filmgesetz einhalten
Filmproduktion ist ein Geschäft mit Risiken in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Lizenzverträge sind dringend erforderlich, damit das Produkt am Ende rechtssicher verwertet werden kann. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Ein Filmgesetz gibt es nicht Es gibt kein besonderes „Filmgesetz“ statt dessen sind vor allem urheberrechtliche Regelungen sowie teils marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften heranzuziehen. So wirken bei der Entwicklung, Herstellung, Verwertung und Finanzierung von Film- und Fernsehproduktionen viele Beteiligte unter verschiedenen rechtlichen Ausgangspositionen mit, so dass die jeweiligen rechtlichen nationalen oder internationalen Fragestellungen unterschiedliche Rechtebündel mit sich bringen und Verallgemeinerungen kaum weiter lesen
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Museumsgut sammeln und erwerben
Museen haben die Aufgabe Museumsgut zu sammeln, also zu erwerben. Diese bedeutende Aufgabe findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Museen sollten bereits beim Erwerb von Objekten darauf achten, dass diese Aufgabe rechtlich einwandfrei stattfindet und auch mögliche zukünftige Probleme vorab bedenken. Rufen Sie uns einfach an! Von Pflanzen über Gemälde bis zu Gebeinen kann ein Museum verschiedene Objekte sammeln. Aber auch Möbel und Maschinen, Briefe und Faustkeile können für ein Museum interessant sein. Der Erwerbung von Museumsgut ist komplex, das führt dazu, das jede Regelung individuell unterschiedlich ist. Das Museumsrecht reicht darum vom Kauf von Museumsgegenständen wie neue Kunst- und weiter lesen
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Der Tarifvertrag des BFFS für Schauspieler
Nachfolgend der Link zum Schauspielsertarifvertrag als PDF-Datei: Schauspieltarifvertrag 1. GELTUNGS- UND ANWENDUNGSBEREICH Dieser Tarifvertrag gilt: 1.1. Räumlich: Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 1.2. Sachlich: Für die nicht öffentlich-rechtlich organisi erten Betriebe zur Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen. 1.3. Persönlich: Für alle Film- und Fernsehschaffenden im Sinne des Manteltarifvertrages zwi- schen Allianz Deutscher Produzenten – Fi lm und Fernsehen e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di vom 21.11.2011, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen zur Erbringung einer schau- spielerischen Tätigkeit beschäftigt werden (im Folgenden „Schauspielerinnen“ 1 genannt). Die schauspielerische Tätigkeit ist eine Darstellung, die zumindest eine weiter lesen