• Verwertungsgesellschaften für Film und Fernsehen
    Verwertungsgesellschaften für Film und Fernsehen

    Zu den Film-/Fernseh-Verwertungsgesellschaften zählen GWFF, GÜFA, VG Bild-Kunst, VGF sowie VFF. Rufen Sie uns einfach an! Im Bereich des Kinofilms nehmen folgende folgende Verwertungsgesellschaften die Rechte für die Filmhersteller wahr. Der Filmhersteller kann sich aussuchen, in welcher Verwertungsgesellschaft er Mitglied wird, er macht das regelmäßig von dem Umfeld  abhängig, dem er sich selbst zuordnet: Vereinbaren…

    mehr erfahren


  • Was wir für Sie leisten können
    Was wir für Sie leisten können

    Wir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Kunst- und Kulturrechts. Wir sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und können uns für Sie verständlich ausdrücken. Rufen Sie uns einfach an! Unser Leistungssprektrum reicht von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über…

    mehr erfahren


  • Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft verwerten
    Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft verwerten

    Verwertungsgesellschaften verwalten und verwerten die Verwertungsrechte aus Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft, die den jeweiligen Urhebern zustehenden. Urheberrechte sowie weitere Schutzrechte nimmt die Verwertungsgesellschaft als private Einrichtung kollektiv wahr. Dies geschieht treuhänderisch für eine große Gruppe von Urhebern oder Inhabern ähnlicher Schutzrechte. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Diese Aufgabe…

    mehr erfahren


Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 94 Schutz des Filmherstellers

Im Filmherstellerrecht vereinen sich meist mehrere Arten des Rechteerwerbs; zum einen die Rechte über einen bestimmten Stoff einen Film zu machen (Recht zur Verfilmung), daneben aber auch die Rechte an den Leistungen der mitwirkenden Künstlern wie z.B. Schauspieler, Regisseure, etc. (Mitwirkenden-Rechte).

Zudem erwächst ihm durch seine organisatorische Leistung bei der Filmproduktion ein eigenes Leistungsschutzrecht (eigentliches Filmherstellerrecht).



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Rufen Sie uns einfach an!

Das Filmrecht bündelt vielfältigen rechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit Entwicklung, Herstellung und Auswertung von Film- und Fernsehproduktionen wichtig sind.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.


Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Nutzen Sie eine erste Beratung.

  • Verwertungsgesellschaften für Film und Fernsehen

    Verwertungsgesellschaften für Film und Fernsehen

    Zu den Film-/Fernseh-Verwertungsgesellschaften zählen GWFF, GÜFA, VG Bild-Kunst, VGF sowie VFF. Rufen Sie uns einfach an! Im Bereich des Kinofilms nehmen folgende folgende Verwertungsgesellschaften die Rechte für die Filmhersteller wahr. Der Filmhersteller kann sich aussuchen, in welcher Verwertungsgesellschaft er Mitglied wird, er macht das regelmäßig von dem Umfeld  abhängig, dem er sich selbst zuordnet: Vereinbaren…

    mehr erfahren


  • Was wir für Sie leisten können

    Was wir für Sie leisten können

    Wir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Kunst- und Kulturrechts. Wir sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und können uns für Sie verständlich ausdrücken. Rufen Sie uns einfach an! Unser Leistungssprektrum reicht von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über…

    mehr erfahren


  • Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft verwerten

    Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft verwerten

    Verwertungsgesellschaften verwalten und verwerten die Verwertungsrechte aus Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft, die den jeweiligen Urhebern zustehenden. Urheberrechte sowie weitere Schutzrechte nimmt die Verwertungsgesellschaft als private Einrichtung kollektiv wahr. Dies geschieht treuhänderisch für eine große Gruppe von Urhebern oder Inhabern ähnlicher Schutzrechte. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Diese Aufgabe…

    mehr erfahren


  • Schöne Künste im juristischen Sinne

    Schöne Künste im juristischen Sinne

    Die schönen Künste im juristischen Sinne beziehen sich auf die Bereiche der Kunst, die durch Gesetze und rechtliche Bestimmungen geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Malerei, Bildhauerei, Musik, Literatur, Film und Theater. Diese Kunstformen können durch Urheberrechte, Markenrechte oder andere gesetzliche Regelungen geschützt sein, um sicherzustellen, dass die Künstler angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden…

    mehr erfahren




Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung.