• Klick – und Klage? Fotorecht am Beispiel eines Instagram-Schnappschusses mit Folgen
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  • Wenn das Stück zum Streitfall wird – Bühnenrecht am Beispiel einer Theateraufführung mit Folgen
    Wenn das Stück zum Streitfall wird – Bühnenrecht am Beispiel einer Theateraufführung mit Folgen

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Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 94 Schutz des Filmherstellers

Im Filmherstellerrecht vereinen sich meist mehrere Arten des Rechteerwerbs; zum einen die Rechte über einen bestimmten Stoff einen Film zu machen (Recht zur Verfilmung), daneben aber auch die Rechte an den Leistungen der mitwirkenden Künstlern wie z.B. Schauspieler, Regisseure, etc. (Mitwirkenden-Rechte).

Zudem erwächst ihm durch seine organisatorische Leistung bei der Filmproduktion ein eigenes Leistungsschutzrecht (eigentliches Filmherstellerrecht).



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

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Das Filmrecht bündelt vielfältigen rechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit Entwicklung, Herstellung und Auswertung von Film- und Fernsehproduktionen wichtig sind.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.


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