Verwertungsgesellschaften für Film und Fernsehen

Zu den Film-/Fernseh-Verwertungsgesellschaften zählen GWFF, GÜFA, VG Bild-Kunst, VGF sowie VFF. Rufen Sie uns einfach an! Im Bereich des Kinofilms nehmen folgende folgende Verwertungsgesellschaften die Rechte für die Filmhersteller wahr. Der Filmhersteller kann sich aussuchen, in welcher Verwertungsgesellschaft er Mitglied wird, er macht das regelmäßig von dem Umfeld  abhängig, dem er sich selbst zuordnet: Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Die GWFF nimmt im wesentlichen die an Filmlizenzhändler abgetretenen Urheber- und Produzentenleistungsschutzrechte wahr. Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen. Nutzen Sie eine erste Beratung. Mitglieder der GÜFA sind Produzenten weiter lesen

Bühnenarbeitsrecht

Bühnenrecht betrifft die darstellenden Künste. Es ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, es bündelt vielmehr verschiedene Rechtsgebiete, die in der Praxis erforderlich sind, um die Bühnenthematik zu regeln. Sowohl die Opern- oder Theaterbesucher als auch das Opern- oder Theaterunternehmen, die Bühnenleitung sowie Bühnenkünstler sind davon betroffen. Rechtsgebiete wie Urheber- und Leistungsschutzrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht sowie Verfassungsrecht finden ihre Anwendung im Bühnenrecht. Diese haben sich im Laufe der Zeit gemischt mit Bräuchen und Gepflogenheiten der Branche.