Was ist ein Design?

Durch das Designgesetz werden sowohl zweidimensionale “Muster” (z.B. Stoffmuster) als auch dreidimensionale Modelle geschützt. Es muss sich um Muster oder Modelle gewerblicher Gegenstände handeln, die den ästhetischen Farb- oder Formsinn ansprechen. Voraussetzung sind hierbei die Neuheit sowie die Eigentümlichkeit des Gegenstandes, also eine gestalterische Tätigkeit des Designers. Seit Geltung des neuen Design- bzw. Geschmacksmusterrechts sind die bislang strengeren Anforderungen nach einer gewissen „Gestaltungshöhe“. Das neue Design-/Geschmacksmusterrecht schützt so in vermehrtem Umfang äußere Gestaltungsformen.

Schutzfähig sind z.B Designs technischer Geräte, Designs von Verbrauchsgegenständen oder auch Verpackungen. Allerdings sind Einzelteile eines Gesamterzeugnisses, wie z. B. einer Autokarosserie mit dem seit 2003 geltenden Designrecht nur noch schutzfähig, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar sind. Diese Einschränkung ist Folge der EU-Harmonisierung. Aber Ersatzteile wie zB Kotflügel, Motorhaube oder Stoßfänger können als Geschmacksmuster geschützt werden, sofern sie auch als Einzelteil die Schutzvoraussetzungen erfüllen.