Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft verwerten

Verwertungsgesellschaften verwalten und verwerten die Verwertungsrechte aus Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft, die den jeweiligen Urhebern zustehenden. Urheberrechte sowie weitere Schutzrechte nimmt die Verwertungsgesellschaft als private Einrichtung kollektiv wahr. Dies geschieht treuhänderisch für eine große Gruppe von Urhebern oder Inhabern ähnlicher Schutzrechte. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Diese Aufgabe entspricht sozusagen der gewerkschaftlichen Funktion einer Solidargemeinschaft. Die Institution tritt als Vertretung der Urheber gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Rechteverwertern auf und kontrolliert die Einhaltung der Meldepflicht bei der Nutzung von Werken. Rufen Sie uns einfach an! Nutzen Sie eine erste Beratung. Lassen Sie sich deutschlandweit beraten weiter lesen

Kontakt zu den Vewertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort

Verwertungsgesellschaften Kurzbezeichnung Name Internet E-Mail GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte www.gema.de gema@gema.de GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH www.gvl.de gvl@gvl.de VG-Wort Verwertungsgesellschaft Wort – Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung www.vgwort.de vgw@vgwort.de VG Bild – Kunst Verwertungsgesellschaft Bild – Kunst www.bildkunst.de info@bildkunst.de VG Musikedition Verwertungsgesellschaft – Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung www.vg-musikedition.de info@vg-musikedition.de GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH www.guefa.de info@guefa.de VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH www.vff.org antje.bitterlich@vff.org VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH www.vgf.de info@vgf.de GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH www.gwff.de kontakt@gwff.de AGICOA Urheberrechtschutz Gesellschaft mbH www.agicoa.de info@agicoa-gmbh.de weiter lesen

Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VGWort u.a.) für Künstler und Urheber

Verwertungsgesellschaften unterliegen im Hinblick auf ihre Monopol- und Treuhandstellung einer staatlichen Aufsicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt übt diese Aufsicht auf der Grundlage des Verwertungsgesellschaftengesetzes aus. Verwertungsgesellschaften sind privatrechtlich organisierte Vereinigungen von Urhebern und Inhabern von Leistungsschutzrechten (zum Beispiel Komponisten, Schriftsteller, bildende Künstler, Fotografen, Tonträgerhersteller, Filmproduzenten). Die Berechtigten räumen der jeweiligen Verwertungsgesellschaft ihre urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie Vergütungsansprüche ein. Im Zeitalter der Massennutzung urheberrechtlich geschützter Werke wäre es einem einzelnen Urheber nahezu unmöglich, seine Vergütungsansprüche durchzusetzen. Er ist daher auf die Hilfe einer Verwertungsgesellschaft angewiesen, um die ihm zustehende Vergütung zu erhalten und die widerrechtliche Nutzung seiner Werke und Leistungen zu weiter lesen