Die schönen Künste im juristischen Sinne beziehen sich auf die Bereiche der Kunst, die durch Gesetze und rechtliche Bestimmungen geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Malerei, Bildhauerei, Musik, Literatur, Film und Theater. Diese Kunstformen können durch Urheberrechte, Markenrechte oder andere gesetzliche Regelungen geschützt sein, um sicherzustellen, dass die Künstler angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden und ihre Werke vor unerlaubter Nutzung geschützt sind.



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Nutzen Sie eine erste Beratung.

Wir sind Anwälte für schöne Künste.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir beraten und vertreten Künstler und Künstlerinnen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um ihre Kunstwerke. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf dem Urheber- und Medienrecht. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Mandanten ihre Werke schützen und gegen unerlaubte Nutzung vorgehen können. Dabei achten wir darauf, dass auch die Rechte Dritter gewahrt bleiben und eine ausgewogene Nutzungs- und Verwertungspraxis ermöglicht wird. Mit unserer Erfahrung im Kunst- und Kulturrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema schöne Künste.



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Rufen Sie uns einfach an!

  • Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft verwerten

    Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft verwerten

    Verwertungsgesellschaften verwalten und verwerten die Verwertungsrechte aus Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft, die den jeweiligen Urhebern zustehenden. Urheberrechte sowie weitere Schutzrechte nimmt die Verwertungsgesellschaft als private Einrichtung kollektiv wahr. Dies geschieht treuhänderisch für eine große Gruppe von Urhebern oder Inhabern ähnlicher Schutzrechte. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Diese Aufgabe…

    mehr erfahren


  • Schöne Künste im juristischen Sinne

    Schöne Künste im juristischen Sinne

    Die schönen Künste im juristischen Sinne beziehen sich auf die Bereiche der Kunst, die durch Gesetze und rechtliche Bestimmungen geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Malerei, Bildhauerei, Musik, Literatur, Film und Theater. Diese Kunstformen können durch Urheberrechte, Markenrechte oder andere gesetzliche Regelungen geschützt sein, um sicherzustellen, dass die Künstler angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden…

    mehr erfahren


  • Kunstauktionsrecht anwenden

    Kunstauktionsrecht anwenden

    Das Kunstauktionsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die den Verkauf und die Auktion von Kunstwerken regeln. Es umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, die mit dem Kauf, Verkauf und der Versteigerung von Kunstwerken verbunden sind. Im Kunstauktionsrecht werden verschiedene Themen behandelt. Rufen Sie uns einfach an! Vertragsabschluss Die rechtlichen Anforderungen an den…

    mehr erfahren


  • Panoramafreiheit ausnutzen

    Panoramafreiheit ausnutzen

    Die Panoramafreiheit wird auch Straßenbildfreiheit genannt, sie betrifft beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind. Mit der Panoramafreiheit wird nämlich das Urheberrecht eingeschränkt. Diese Einschränkung soll es jedem erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke bildlich wiederzugeben. Der Fotograf muss den Urheber des Werkes somit nicht um…

    mehr erfahren