Die schönen Künste im juristischen Sinne beziehen sich auf die Bereiche der Kunst, die durch Gesetze und rechtliche Bestimmungen geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Malerei, Bildhauerei, Musik, Literatur, Film und Theater. Diese Kunstformen können durch Urheberrechte, Markenrechte oder andere gesetzliche Regelungen geschützt sein, um sicherzustellen, dass die Künstler angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden und ihre Werke vor unerlaubter Nutzung geschützt sind.



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht, Lizenzrecht, Musikrecht, Filmrecht, Bühnenrecht, Bildrecht, Fotorecht, Galerierecht, Auktionsrecht, Verlagsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

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Wir sind Anwälte für schöne Künste.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir beraten und vertreten Künstler und Künstlerinnen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um ihre Kunstwerke. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf dem Urheber- und Medienrecht. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Mandanten ihre Werke schützen und gegen unerlaubte Nutzung vorgehen können. Dabei achten wir darauf, dass auch die Rechte Dritter gewahrt bleiben und eine ausgewogene Nutzungs- und Verwertungspraxis ermöglicht wird. Mit unserer Erfahrung im Kunst- und Kulturrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema schöne Künste.



Kunstrecht & Kulturrecht – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

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