Durch eine Hörmarke kann eine Tonfolge oder ein Geräusch beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wiedererkennungszeichen für ein Produkt/Hersteller geschützt werden. Es kommt dabei – im Gegensatz zum Urheberrecht – grundsätzlich nicht darauf an, ob die Tonfolge Schöpfungshöhe genießt.
Möchten Sie eine Hörmarke schützen? Dann lassen Sie sich beraten!