Kunstauktionsrecht anwenden

Das Kunstauktionsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die den Verkauf und die Auktion von Kunstwerken regeln. Es umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, die mit dem Kauf, Verkauf und der Versteigerung von Kunstwerken verbunden sind. Im Kunstauktionsrecht werden verschiedene Themen behandelt. Rufen Sie uns einfach an! Vertragsabschluss Die rechtlichen Anforderungen an den Abschluss von Kauf- und Verkaufsverträgen für Kunstwerke sowie die Bedingungen für die Teilnahme an Auktionen. Eigentumsübertragung Die rechtlichen Aspekte der Übertragung des Eigentums an einem Kunstwerk nach dem Kauf oder der Versteigerung. Haftung Die Haftungsregelungen im Falle von Beschädigung, Verlust oder Fälschung eines Kunstwerks während weiter lesen

Museumsgut sammeln und erwerben

Museen haben die Aufgabe Museumsgut zu sammeln, also zu erwerben. Diese bedeutende Aufgabe findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Museen sollten bereits beim Erwerb von Objekten darauf achten, dass diese Aufgabe rechtlich einwandfrei stattfindet und auch mögliche zukünftige Probleme vorab bedenken. Rufen Sie uns einfach an! Von Pflanzen über Gemälde bis zu Gebeinen kann ein Museum verschiedene Objekte sammeln. Aber auch Möbel und Maschinen, Briefe und Faustkeile können für ein Museum interessant sein. Der Erwerbung von Museumsgut ist komplex, das führt dazu, das jede Regelung individuell unterschiedlich ist. Das Museumsrecht reicht darum vom Kauf von Museumsgegenständen wie neue Kunst- und weiter lesen

Reichweite und Wirkung des postmortalen Persönlichkeitsrechts

a) Der unzutreffenden Wiedergabe von (angeblichen) Äußerungen eines Verstorbenen kommt ein dessen postmortales Persönlichkeitsrecht verletzendes Gewicht zu, wenn die untergeschobenen Äußerungen nach Qualität und/oder Quantität das Lebensbild des Verstorbenen grob entstellen. b) Das postmortale Persönlichkeitsrecht schützt den Verstorbenen grundsätzlich nicht davor, mit Aussagen zitiert zu werden, die er zu Lebzeiten im vertrauli-chen Gespräch mit der ausdrücklichen Erklärung, sie nicht veröffentlichen zu wollen („Sperrvermerk“), getätigt hat. c) Zur Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsrechts in Bezug auf Buchver-öffentlichungen („VERMÄCHTNIS-DIE KOHL-PROTOKOLLE“). BUNDESGERICHTSHOF TEIL-URTEIL VI ZR 248/18 vom 29. November 2021 GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 (Ah), § weiter lesen