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Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft verwerten
Verwertungsgesellschaften verwalten und verwerten die Verwertungsrechte aus Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft, die den jeweiligen Urhebern zustehenden. Urheberrechte sowie weitere Schutzrechte nimmt die Verwertungsgesellschaft als private Einrichtung kollektiv wahr. Dies geschieht treuhänderisch für eine große Gruppe von Urhebern oder Inhabern ähnlicher Schutzrechte. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine erste Beratung. Diese Aufgabe…
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Schöne Künste im juristischen Sinne
Die schönen Künste im juristischen Sinne beziehen sich auf die Bereiche der Kunst, die durch Gesetze und rechtliche Bestimmungen geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Malerei, Bildhauerei, Musik, Literatur, Film und Theater. Diese Kunstformen können durch Urheberrechte, Markenrechte oder andere gesetzliche Regelungen geschützt sein, um sicherzustellen, dass die Künstler angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden…
Für alle Kaufleute und Unternehmen ergänzt und modifiziert das Handelsgesetzbuch (HGB) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Erwerb
Beim Erwerb und Verkauf von Fotos ist es rechtspraktisch einen schriftlicher Vertrag abzuschließen, der nicht nur die Verwendung des körperlich erstellten Lichtbildes beinhaltet, sondern auch die Einräumung von darüberhinausgehenden Nutzungsrechten. Die Schriftform ist entgegen der gängigen Praxis aus Sicht des Erwerbers unbedingt zu empfehlen, weil dieser später die Darlegungs- und Beweislast hat, dass seine Verwendung rechtlich gestattet war. Darüber hinaus sind typischerweise alle weiteren Gegenstände eines Lizenzvertrages enthalten (Lizenzgebühr, Lizenzeinräumung, Lizenzbestand, Gewährleistung, Haftung). Bei der Lizenzeinräumung wird in der Regel das Bearbeitungsrecht – anders als in üblichen Urheberlizenzverträgen – mit umfasst.
Wir vertreten Fotografen, Fotoagenturen, Fotoarchive und Fotoverwertungsgesellschaften. Nutzen Sie eine erste Beratung.
Verkauf
Beim Verkauf von Fotos sind häufig sehr weitreichende Rechteeinräumungen anzutreffen, in denen der Fotograf seine Fotografie quasi vollständig (bis auf Urheberpersönlichkeitsrechte) veräußert. Derartig umfassende Rechteveräußerungen sind allenfalls in Ausnahmefällen und bei entsprechend hoher Vergütung darstellbar. Je mehr Nutzungsrechte verkauft werden sollen, desto höher sollte die Lizenzgebühr ausfallen. Aus Sicht des Fotografen erscheint darüber hinaus ein möglichst weitreichender Haftungsausschluss empfehlenswert; ein vollständiger Ausschluss dürfte jedoch in der Regel schon deshalb ausscheiden, weil dies den Vertragsgegenstand quasi auf null reduziert. Nach der Zweckübertragungstheorie wird mangels anderweitiger Regelung an Rechten nur übertragen die der Erwerber zur Vertragszweckerfüllung zwingend benötigt. Ferner ist von Bedeutung, dass eine gesetzlich normierte Vergütungspflicht für die Rechtseinräumung besteht.
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Panoramafreiheit ausnutzen
Die Panoramafreiheit wird auch Straßenbildfreiheit genannt, sie betrifft beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind. Mit der Panoramafreiheit wird nämlich das Urheberrecht eingeschränkt. Diese Einschränkung soll es jedem erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke bildlich wiederzugeben. Der Fotograf muss den Urheber des Werkes somit nicht um…
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Mit Fotos handeln
Für alle Kaufleute und Unternehmen ergänzt und modifiziert das Handelsgesetzbuch (HGB) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Rufen Sie uns einfach an! Erwerb Beim Erwerb und Verkauf von Fotos ist es rechtspraktisch einen schriftlicher Vertrag abzuschließen, der nicht nur die Verwendung des körperlich erstellten Lichtbildes beinhaltet, sondern auch die Einräumung…
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